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Arbeitsbescheinigung, Haken vorbelegt bei schriftlicher Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses

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letzte Antwort am 24.04.2025 13:26:39 von sokrates
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SJ_2020
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Liebe Community,

 

in dem Bereich unter Personaldaten/Beschäftigung/Kündigung/Entlassung ist in dem Reiter "Befristung" der Haken bei "schriftlicher Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages" standardmäßig vorbelegt.

 

Hatte ich bisher nie darauf geachtet aber bei einer Kollegin kam es dadurch zu Beanstandungen durch die ARGE, da sie diesen Bereich nicht explizit gesichtet hatte.

 

Daher die Rückfrage - weiß jemand, weshalb dieses Feld vorbelegt ist?

 

Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte. Viele Grüße

pogo
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Was war denn deine Ausgangssituation? Wo ist das Problem mit dem Kästchen?

 

Gab es eine Befristung, die aber nicht schriftlich festgehalten wurde?

(Nebenfrage: Wäre das überhaupt gesetzliche zulässig?)

 

 

Gab es keine Befristung, es wurde aber der Haken übermittelt, was der Arbeitsagentur nicht gefiel?

Im DÜ-Protokoll hab ich noch nie gesehen, dass der Haken bei unbefristeten Beschäftigungen gesetzt war.

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SJ_2020
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Lt. meiner Kollegin war der Vertrag nie befristet - habe stichprobenartig bei meinen ebenfalls geschaut. Auch diese waren bzw. sind zu keiner Zeit befristet und der Haken ist dennoch gesetzt.

 

Die ARGE hatte vehement die übrigen Daten der Befristung angefordert, z.B. "Befristung Arbeitsvertrag bei Abschluss zum: XX.XX.XXXX etc. . .  .

 

Führte zu unnötigem Aufwand. Daher aus Interesse mal die Rückfrage.

 

 

rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 6
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@SJ_2020  schrieb:

Daher die Rückfrage - weiß jemand, weshalb dieses Feld vorbelegt ist?


Vermutlich, weil befristete Verträge grundsätzlich schriftlich geschlossen werden sollten.

Sofern du aber nicht obendrüber angegeben hast, dass das Beschäftigungsverhältnis (zweck)befristet ist/war, sollte die Angabe gar nicht erst übermittelt werden. Eventuell grätscht auch der Tätigkeitsschlüssel noch rein (ist zumindest bei der Schwerbehindertenabgabe der Fall, die guckt auf den Tätigkeitsschlüssel statt auf die Angabe beim Beschäftigungszeitraum 🙄). Da müsste deine Kollegin mal die Personalstammdaten checken.

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SJ_2020
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Ok - vielen Dank für die Rückinfo.

 

Dies werde ich gerne nochmal weitergeben.

 

Viele Grüße

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sokrates
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Meiner Meinung nach sind das alles keine Gründe, die den Haken generieren...

Auch bei uns ist bei allen Mandanten und allen Arbeitnehmern der Haken vorbelegt.

 

Da ich für Arbeitsbescheinigungen alle Reiter durchgehe, nehme ich den Haken entsprechend raus, wenn kein befristetes Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat. 

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letzte Antwort am 24.04.2025 13:26:39 von sokrates
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