Hallo zusammen,
ich benötige bei folgendem Sachverhalt Hilfe:
Es handelt sich um einen Mandanten, dessen Mitarbeiter nach Stundenlohn abgerechnet werden.
Sobald ich Arbeitsbescheinigungen mit Fehlzeiten (unbezahlter Urlaub, unbezahlte sonstige Fehlzeit) eintrage,
werden in den entsprechenden Monaten mit Fehlzeiten Korrekturen vorgenommen.
Ich weiß leider überhaupt nicht, woran das liegt bzw. was ich in Lodas einstellen muss, damit keine
rückwirkenden Nachberechnungen aufgrund der Arbeitsbescheinigung erfolgen. Zumal die Mitarbeiter ja sowieso nach Stunden bezahlt werden und die Fehlzeiten keine Auswirkungen haben dürfen?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Tragen Sie jetzt erst diese Fehlzeiten nach? Dann ist es klar, warum da Nachberechnungen erfolgen. Die SV-Tage ändern sich ja, so dass möglicherweise die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird, oder die Berechnung im Übergangsbereich sich ändert, oder fest hinterlegte Beträge (VL AG, Fahrgeld, bAV oder so) gekürzt werden.
Ja genau die Fehlzeiten werden grundsätzlich erst immer mit Erstellung der Arbeitsbescheinigung erfasst.
Wo kann ich denn ändern, dass er nicht rückwirkend auf die SV-Tage zugreift?
Bei anderen Mandanten, bei welchen genau so vorgangen wird, gibt es nie Nachberechnungen.
Ich finde nur leider nicht, was ich in Lodas entsprechend ändern muss.
@Abgabefrist schrieb:Ja genau die Fehlzeiten werden grundsätzlich erst immer mit Erstellung der Arbeitsbescheinigung erfasst.
Wo kann ich denn ändern, dass er nicht rückwirkend auf die SV-Tage zugreift?
Bei anderen Mandanten, bei welchen genau so vorgangen wird, gibt es nie Nachberechnungen.
Ich finde nur leider nicht, was ich in Lodas entsprechend ändern muss.
Welche Arbeitsbescheinigungen sind denn genau gemeint?
Was hast du bei Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > Brutto/Netto-Abrechnung eingestellt?
Da gibt es auch die Option "kein Druck …". Wenn es aber zu Neuberechnung von Steuer und SV-Beiträgen kommt, musst du die Nachberechnung erstellen und dem AN aushändigen.
Und solche Fehlzeiten in Zukunft vielleicht monats-aktuell erfassen …
Was ist mit „Arbeitsbescheinigung“ gemeint? Ein Stundenzettel?
Alle Begebenheiten die vergangenen Monate betreffen - natürlich auch Fehlzeiten- lösen eine Nachberechnung aus. Egal ob Gehalt oder Stundenlohn .
Das ist korrekt und lässt sich nicht ändern.
Man kann in den Auswertungssteuerungen für die Brutto-Netto Abrechnung angeben „Druck nur bei Änderung“
Eine Fehlzeit ist aber eine Änderung. Die wird auf der Abrechnung ja auch angezeigt
Das die SV-Tage geändert werden wenn - auch rückwirkend - Fehlzeiten erfasst wird ist doch korrekt. Das kann man nicht ändern
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht
"Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht" ist mal wieder so eine super Antwort, die mir nicht weiterhilft.
Schön.
Das "Problem" ist dann doch, dass bei meinen Mandanten die Nachberechnungen korrekt sind.
Allerdings bei anderen Mandanten (die meiner Kollegen) Nachberechnungen ausbleiben, was ja dann theoretisch falsch wäre. Mir aber gesagt wurde, dass meine Nachberechnungen nicht sein dürfen.
Es handelt sich um Arbeitsbescheinigung gemäß Paragraf 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch.
Wo war hier die Rede von "Stundenzetteln".
Danke auf jeden Fall für die Aufklärung.
Ich werde dann alles so belassen.
Was soll dieser unfreundliche Kommentar ??
Sie baten um Hilfe und ich und ein anderer User hatten Nachfragen zu ihrer Anfrage.
Es war nicht zu verstehen warum sie durch eine Arbeitsbescheinigung Fehlzeiten erfassen
Warum darf man nicht nachfragen. Wollen sie Hilfe oder nicht?
Man will helfen, fragt nach und wird blöde abgepammt! Dafür ist mir meine Freizeit zu schade. Wir schreiben hier alle freiwillig und versuche Hilfestellung zu geben.
Und ich empfand Ihren Kommentar als pampig.
Man hat mir hier schon oft weitergeholfen und das auf eine freundliche Art und Weise.
Aber ihr Kommentar kam mir nicht freundlich rüber.