Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten angeboten, Fahrräder zu leasen, die sie on top zum Gehalt erhalten, so dass die Überlassung steuerfrei ist.
Die monatliche Leasingrate besteht aus der Finanzierungsrate, der Servicepauschale und der Versicherung.
Lediglich die Servicepauschale (Werkstatt) von 10 € netto monatlich, soll per Gehaltsumwandlung getragen werden.
Ist es überhaupt möglich, das so zu kombinieren? Ich lese es immer wieder so, dass das Leasing entweder per Gehaltsumwandlung oder on top erfolgt. Und wenn es möglich ist, wie würde es denn bei LODAS umgesetzt werden?
Möglich ist das schon.
ABER aus meiner Sicht ist das ganze dann nicht mehr steuerfrei, da ein Teil als Gehaltsumwandlung läuft.
Es kann aus meiner Sicht nur steuerfrei sein, wenn der AG alle Leistungen übernimmt und der AN kein Gehalt umwandeln muss.
Danke für die Antwort. Demnach wäre der gesamte geldwerte Vorteil steuerpflichtig, sobald der Arbeitnehmer einen Bruchteil der Leasingrate per Gehaltsumwandlung übernimmt?
Ja genau.
Aus meiner bescheidenen Sicht wäre es im Übrigen keine Gehaltsumwandung wenn der Arbeitgeber eine Selbstbeteiligung (Abzug vom Netto) vereinbart. Das diese zufällig in Höhe der Servicepauschale ist wäre dann ja egal. Damit wäre es aber insgesamt keine Umwandlung und somit als steuerfrei anzusehen...
Wie sieht das aus, wenn es stattdessen als Zuzahlung gehandhabt wird? Bei 10 Euro im Monat ist der Einfluss auf Steuer und SV ja vernachlässigbar.
Das sollte denke ich kein Problem sein. Den Fall hatte ich allerdings bisher noch nicht gehabt.
Leider wird es in den Vertragsdaten genau so benannt: Gehaltsumwandlung. Andernfalls hätte ich Ihre Idee als Selbstbeteiligung gerne aufgegriffen.
ich kenn mich zwar nicht aus damit, aber wenn der AG die sch... 10 EUR nicht zahlen will, dann soll ers halt gleich lassen... meine güte nochmal. diese pfennigfuchser
@mapex schrieb:ich kenn mich zwar nicht aus damit, aber wenn der AG die sch... 10 EUR nicht zahlen will, dann soll ers halt gleich lassen... meine güte nochmal. diese pfennigfuchser
Das ist eine Sicht die ich aus AN-Sichtweise nachvollziehen kann. Allerdings kann es durchaus Gründe geben dies nicht zu tun - und wenn es aus Prinzip ist. Den AG dafür zu verteufeln ist da auch nicht passend. Gerade bei einem PKW kommt dies häufiger vor das man eine entsprechende Selbstbeteiligung des AN vorsieht.
@DVA1878 Das ist natürlich schade. Oftmals fehlen genauere Deteils in Verträgen. In diesen Falle ist führt es leider dazu weniger Spielraum zu haben. Da würde mir nur einfallen den AG darauf hinzuweisen und den Vertrag neu zu verfassen.