Hallo zusammen,
wir werden Arbeitnehmer online in Q4 einführen und haben unsere Mitarbeiter informiert, dass ab dem Einführungszeitpunkt keine Abrechnungen mehr in Papierform versendet werden.
Wie so oft in Unternehmen üblich, ist ein Teil hellauf begeistert und ein anderer sträubt sich gegen die Veränderungen.
In der Demo-Version wurde jetzt von Mitarbeitern der Kategorie 2 der Hinweis entdeckt, dass man den Zugang löschen und somit wieder die Abrechnungen und Dokumente in Papierform erhalten kann.
Kann man als Unternehmen unterbinden, dass die Mitarbeiter den Zugang löschen können? Wir haben uns bewusst gegen ein Auswahl-Modell entschieden und würden ungerne diese Hintertüre offen lassen.
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo,
ob das technisch geht, weiß ich leider nicht, kann es mir aber nicht vorstellen, da es sich um die Daten des Arbeitnehmers handelt.
Im Weiteren dürfte die Frage am Ende arbeitsrechtlicher Natur sein, da nach meiner Kenntnis der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abrechnung in Papier hat.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
meines Wissens nach hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Abrechnung in Textform, ein Anspruch auf Papier besteht nicht.
Es ist lediglich streitig, ob die Verfügbarkeit zum Abruf in Arbeitnehmer Online ausreicht, um der Verpflichtung zur Erteilung der Lohnabrechnung nachzukommen.
Hallo,
ich habe in Erinnerung, wenn keine Papierform, dann Zustimmung des Arbeitnehmers notwendig. Mit Löschung des Zugangs im Portal stimmt der Mitarbeiter durch Tun nicht zu bzw. widerruft seine Zustimmung.
Leider ist das Ganze noch nicht beim BAG gelandet. Sie haben jetzt alle Möglichkeiten. 😁
Viele Grüße
T. Reich
Fast spannender wäre, ob der Arbeitnehmer ein Recht darauf hat, seine Abrechnung nicht auf Papier ausgestellt zu bekommen.
@t_r_: In Deutschland 🇩🇪? Und ich bin der Papst? 🤣 Also das § würde ich mir dann ausdrucken und ins Büro hängen! Oder übers DATEV Druck und Versandzentrum in DIN A0 drucken und per Post zusenden lassen 😜.
Wie wir hier ja bereits fest gestellt haben, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abrechnung in Textform. Es gibt bis heute, wie sollte es auch anders sein, keinen direkten §, der das Recht auf eine nicht papiergebundene Lohnabrechnung einräumt.
Es wäre aber sehr wohl möglich, dass bei einem Gericht entschieden werden könnte, dass der Arbeitnehmer dieses Recht hat. Dieses würde dann aus den § und den damit verbundenen "heutigen Erwartungen" ausgelegt.
Bis so etwas tatsächlich beim BAG landen würde und das BAG, schau selbst aufs Foto
wieviel Jugendlichkeit es versprüht, eine papierlose Gehaltsabrechnung als Norm ansieht, wird wohl der Rhein ausgetrocknet sein. 😁
Hallo @Anjuli ,
bei uns haben wir die Möglichkeit angeboten, die Abrechnungen über ANO zu bekommen. Also nutzen bei uns die AN, die registriert sind auch freiwillig ANO. Insofern kann ich nicht beurteilen, ob die Löschung des Zugangs zu ANO durch den AN auch die automatische Versendung von Papierabrechnungen zur Folge hat.
Natürlich gibt es immer Verweigerer - egal, wie gut eine Neuerung wäre, aber der AG hat ja durch die Nutzung von ANO auch finanzielle Vorteile. Wie wäre es denn mit dem dezenten Hinweis: "Geschätzte Arbeitnehmer! Natürlich steht es euch offen, nicht an Arbeitnehmer Online teilzunehmen. Wir als Unternehmen haben uns aber dafür entschieden. Jeder, der nicht an ANO teilnehmen möchte, wird deswegen an den erhöhten Bearbeitungs- / Portokosten des Briefversands beteiligt."
Über das Geld geht einiges 🤑
Grüße
Flitze
@t_r_ schrieb:
Dieses würde dann aus den § und den damit verbundenen "heutigen Erwartungen" ausgelegt.
Das erlebe ich nicht mehr. Siehe auch: Smalltalk: Guten Morgen, Guten Tag, Guten Abend, Gute Nacht
Wo bleiben da "heutige Erwartungen"? 😂 Immerhin kann man mit 10Mbits seine ANO Abrechnung abrufen.