Hallo Ihr Lieben,
ich muss durch Personalwechsel jede menge Erstattung wegen Quarantäne beantragen. Wisst ihr einen schnelleren Weg als über die IFSG Internetseite? Des Weiteren wird man dort nach den QR-Codes gefragt.. bei den meisten habe ich diese nicht. Das würde bedeuten das ich keine Anträge für Ungeimpft stellen kann, denn ohne diesen Beleg kann ich den Antrag nicht abschließen. Mir ist bewusst das es ab 11/2021 nicht geht ,aber gibt es dafür nicht Ausnahmen?
Die Seite ifsg-antrag.de meinen Sie wohl? Da diese in Bayern nicht geht, kann ich da nichts sagen. Bei uns sind es die Bezirke die zuständig sind. Und hier kann man über deren Homepage und auch per E-Mail den Antrag einreichen. Man hat aber eh 24 Monate Zeit, weshalb wir das bspw erst einmal schieben.
In NRW ist die Internetseite nach meiner Kenntnis Pflicht, daher bleibt einem keine andere Möglichkeit. Ich weiß nicht, wie es in den anderen Bundesländern gehandhabt wird. Ich komme mit der Seite gut klar und händige Erfassungsarbeit ist leider immer etwas lästig.
Ausnahme:
In Thüringen liegt für die Erstattungsanträge seit dem 22.03.2022 keine Verpflichtung zur Impfung mehr vor. Voraussetzung: der Arbeitnehmer muss Positiv getestet sein. (Gilt also nicht für Kontaktpersonen)
Lt. Telefonat mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt vom 29.03.2022