Guten Morgen,
ich kann leider gar nichts darüber finden, wie man einen ausländischen Mandanten anlegt.
Hintergrund:
Ein ukrainischer Staatsangehöriger hat in der Ukraine für einen Arbeitgeber in Abu Dhabi gearbeitet. Nun ist er in Deutschland und will weiter für diesen Arbeitgeber tätig sein. Die persönlichen Voraussetzungen für eine Arbeit in Deutschland sind erfüllt.
Ich soll jetzt recherchieren, ob wir den Mann über DATEV abrechnen können, und wenn ja, welche Unterlagen wir von dem Arbeitgeber in Abu Dhabi benötigen.
Es geht speziell um die Themen
- Steuernummer
- Betriebsnummer
- Berufsgenossenschaft
- Bankverbindung
- evtl. SEPA-Lastschriften
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE wurde zum 31.12.2021 ausgesetzt.
Was ist dabei zu beachten?
Entsendung?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß
Sirona
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sinora,
für einen ausländischen AG bekommt man nur telefonisch eine Betriebsnummer. Da der AG im Ausland sitzt , ist der AN per Einkommensteuer-Vorauszahlung zur Versteuerung verpflichtet, wenn er in Deutschland keine Betriebsstätte hat und der AN mehr als 75% in Deutschland arbeitet . Also keine Lohnsteuer-Anmeldung in Deutschland. Einzug von den SV-Beiträgen ist nur im SEPA-Raum EU/EWR möglich. Notfalls die SEPA-Datei einspielen.
Gruß
AK
Sorry, wenn ich da mal wiederspreche: Die Betriebsnummer kann man auch per Mail beantragen. Das ist den Bearbeitern dort sogar lieber (hat man mir so bestätigt). Ich verfasse immer eine Mail mit allen Daten, die wichtig sind und sende die. Danach kann ich mich anderen Dingen zuwenden und muss nicht in der Warteschleife rumgammeln. In allen Fällen, die ich in den letzten beiden Jahren hatte (das waren immerhin 6 mit ausländischen AG), hat sich die Betriebsnummernstelle innerhalb einer Woche (telefonisch) zurückgemeldet. Wenn die Daten in der Mail vollständig und klar waren, habe ich dann sofort die Betriebsnummer bekommen. Und jeweils den Hinweis, Änderungen nicht über die Betriebsdatenpflege zu senden, sondern bitte per Mail. Irgendwie gibt es ansonsten Probleme mit deren System.
Hier mal noch die Mailadresse: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
@Thomas_Kahl Ich habe gerade den gleichen Fall, die Firma sitzt in England und beschäftigt hier deutsche Arbeitnehmer. Die Firma hat aber in Dtl. keine Niederlassung. Wie beantrage ich dann eine Betriebsnummer?
Sind nicht die AN verpflichtet die SV-Beiträge selbstständig abzuführen? Wie verhält sich das mit der Umlage?
Welche Lohnart muss ich nehmen, damit keine Lohnsteuer ausgewiesen wird, aber die SV-Beiträge?
Habt Ihr die Mitarbeiter dann als Selbstzahler angelegt oder wie macht man das in diesem speziellen Fall?
Ich danke für Eure Hilfe.
Moin,
bei uns war es einfacher, da es immer nur ein Arbeitnehmer war. Und der war idR auch immer voll SV-Pflichtig. Dort hat der AG immer Brutto + AG-Anteil SV an den Arbeitnehmer überwiesen und der hat den SV-Gesamt-Betrag an die KV gezahlt. Damit hat der AG kein Konto in Deutschland eröffnen gemusst. Bei mehr als einem Arbeitnehmer sollte er das aber machen. Sonst wird das mE zu unübersichtlich.
Betriebsnummer habe ich per Mail beantragt. Sachverhalt geschildert, alle Firmendaten mit angegeben (wichtig ist auch eine Telefonnummer am Stammsitz) und mitgeteilt, dass die Anschrift hier die Anschrift vom AN ist. Die Bearbeiter haben mir dann alle die Betriebsnummer schon per Mail oder telefonisch zukommen lassen - der Originalbescheid geht an den Stammsitz. Die sollten das dann auch wissen und den, sobald er da ist, nach Deutschland mailen.
Ansonsten ist es Praktisch, wenn der Firmenname am Briefkasten des AN mit steht. Wenn nicht, geht der Versand aber auch c/o. Das muss die Betriebsnummernstelle aber auch wissen.
Ganz wichtig - Unfallversicherung nicht vergessen.
Hinsichtlich der Lohnart, weiß ich nicht mehr was ich genommen habe. Ich kann aber auch nicht nachgucken - habe keinen Zugriff mehr auf diese Daten. Im Zweifel kann man die Lohnsteuerpflicht in der Lohnart aber auch händisch ändern.
Hoffe, das hilft weiter.
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsnummer erhalten, dann muss doch eigentlich nicht der AN die Beiträge abführen, oder? Dass hätte doch auch die Firma aus dem Ausland überweisen können.
Geht grundsätzlich. Ist aber - gerade bei GB - immer mit Umrechnungskursen und verlängerten Bankarbeitstagen verbunden. Da kommen dann womöglich falsche Beträge oder verspätete Beträge bei der SV an. Das ist dann unschön. 🙂 Aber grundsätzlich möglich ist das. Und es wahren auch Fälle dabei, wo der AG noch viel weiter weg saß. Ergo - das Zahlen durch den AN über sein eigenes Konto an die SV war einfach besser. Dann weiß der AN auch, dass die Beträge gezahlt werden. 🙂
Bleibt aber jedem selbst überlassen, wie er das handhabt.
Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.
Eine Frage noch, wie habt Ihr das mit der Umlage gemacht? Wenn ich den AN als Selbstzahler schlüssel, damit er den AG-Anteil im Netto auf seinem Lohn drauf hat, dann fehlen ja noch die Beiträge zur U1, U2 und INS.
Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Warum als Selbstzahler schlüsseln? Ganz normal schlüsseln und dem AN dann immer die Beitragsnachweis / die Überweisungsliste zukommen lassen, damit er das an die KK überweist. Ich erinnere mich ganz dunkel daran, dass es in einem Fall sogar möglich war, der KK eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Im Zweifel kann man für den AG noch ein Schreiben fertig machen wo drin steht:
Brutto
+ AG-Anteil SV
=Überweisungsbetrag an Arbeitnehmer
Selbstzahler gilt nur die KV un PV .
Daher der Weg den Thomas Kahl skizziert hat, habe ich mehr oder weniger auch so gelöst. Ich hatte dann einfach die Adresse des AN als "quasi" Betriebsstätte , hier bitte Obacht ohne Vertretungsvollmacht des AN- damit dann nicht das Problem der kst-rechtlichen Auslandsbetriebsstätte aufploppt angelegt. Da in meinen Fällen die ausl. AG immer in der SChweiz sitzen war es kein Problem mit der Bankverbindung.
Ah ok, perfekt. Ich verstehe 😊
@bodensee wie haben Sie das mit der Lohnart gelöst, so dass keine Steuer ausgewiesen wurde?
2 Möglichkeiten entweder sie legen eine neue Lohnart an und schlüsseln diese beim Reiter Steuer/SV/UV und schlüsseln dort auf 4 um 3 steuerfrei und sv pflilchtig.
Dann wird keine Steuer einbehalten
Möglichkeit 2 Sie nehmen ihre Standardlohnart für Festbezug und schlüsseln diese um.
Ich hatte immer die möglichkeit 2 genommen da die Lohnabrechnung immer nur 1 AN gemacht werden musste sprich der AG hatte nur diesen 1 AN.