Hallo zusammen,
wie wird im Baugewerbe der Urlaub während der Freistellungsphase der Altersteilzeit abgerechnet?
Laut der Seite der Urlaubskasse Bayern soll die Urlaubsvergütung spätestens nach jeweils 5 Monaten ausbezahlt werden.
Werden in diesem Fall die gewährten Urlaubstage ins Kalendarium eingetragen oder gibt es in diesem Fall ein anderes Vorgehen?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Empfehlungen rechts haben nicht geholfen? Z.B.: Gelöst: Freistellungsphase Altersteilzeit Lodas - DATEV-Community - 478530
Leider nicht.
Es geht nicht um den Abbau des Wertguthabens, sondern um die Auszahlung des Urlaubs, der sich während der Freistellungsphase aufbaut.
Urlaub -> Suchbegriff Bauhauptgewerbe: Sonderfall Altersteilzeit.
Hier wird leider auch nicht beschrieben, wie man es in Lodas korrekt einstellt.
Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase keine zusätzliche Zahlung für die Urlaubstage. Für diese Urlaubstage wird ausschließlich die Urlaubsvergütung gezahlt und nicht zusätzlich das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit.
Nun stellt sich die Frage ob man dann lediglich die aufgebauten Urlaubstage im Kalendarium einträgt und die Freistellungsvergütung entsprechend anpasst oder ob hierfür evtl. eine Lohnart angelegt bzw. sonst noch etwas beachtet werden muss.
Das ist leider alles sehr schwammig beschrieben.
Soka-Bau:
In der Freistellungsphase entsteht aus dem ausgezahlten Bruttolohn ein Urlaubsvergütungsanspruch und alle Kalendertage gelten als Beschäftigungstage.
Bitte ansonsten das Thema Urlaub im Bauhauptgewerbe einmal vertiefen. Viel Erfolg.
Hallo @Xaver,
leider können wir Sie rechtlich nicht beraten.
Bitte nehmen Sie zur Klärung der Urlaubsabrechnung Kontakt zum jeweiligen Tarifpartner (SOKA) auf.
Mir geht es ausschließlich um die technische Umsetzung innerhalb von DATEV LODAS.
Wie wird in der Freistellungsphase mit Urlaubstagen umgegangen, wenn diese im Kalendarium erfasst werden?
Ist in diesem Zusammenhang eine besondere Lohnart oder ein spezielles Vorgehen erforderlich, oder erfolgt die Berücksichtigung ausschließlich über die Kalendariumsdaten?
Hallo @Xaver,
wenn der Urlaub an die SOKA-Bau zu melden ist, dann muss dieser mit der Stammlohnart 508 weiter abgerechnet werden.
Eine besondere Lohnart oder ein spezielles Vorgehen bei Altersteilzeit sind programmseitig nicht vorgesehen.