Hallo liebe Community,
nun ist auch bei uns ein Spezialfall aufgetaucht: 😥
Wir haben eine SV-pflichtig weiterarbeitende Rentnerin im Versorgungswerk, BGRS 3021.
Regelaltersgrenze wurde schon im Vorjahr erreicht.
Wenn ich nichts falsch verstanden habe, müsste die Aktivrente grundsätzlich anwendbar sein?
Lodas nimmt die normale Eingabe (über Register Steuerkarte) jedoch nicht an mit der Fehlermeldung
"Für den RV-Schlüssel ist die Anwendung der Aktivrente ... nicht möglich".
Bleibt uns nichts anderes übrig, als bei ihr mit einer separaten Lohnart abzurechnen?
Was wäre dabei zu beachten?
Wie kann sich das im weiteren Verlauf auf die Lohnsteuerbescheinigung auswirken?
Bin sehr dankbar für Hilfe.
Und die Mitarbeiterin ist auch in LODAS mit AN-Typ 6 "RV-Beitrag an ein Versorgungswerk" geschlüsselt? Bei uns hat das funktioniert, Aktiv-Rente wurde berücksichtigt.
Vielen lieben Dank, das ist ein sehr guter Hinweis!
Habe gerade nachgeschaut und tatsächlich ist der AN-Typ normal 1. Müsste er immer noch 6 sein, sie zahlt ja nicht mehr ein?
Ich muss jetzt bei einigen anderen VW-Mitgliedern auch nochmal prüfen, ob überhaupt 6 eingetragen ist.
Was könnte denn falsch laufen, falls nicht?
Hallo,
auch für Arbeitnehmer, die eine Altersrente aus dem Versorgungswerk beziehen, muss der Arbeitgeber den Arbeitgeber-Anteil an die Dt. Rentenversicherung zahlen.
Also für einen Arbeitnehmer, der eine Rente aus dem Versorgungswerk erhält, ist die Beitragsgruppe 3321 bzw. wenn das Regelalter noch nicht erreicht wurde 3311. Daher fehlen die Beiträge an die Rentenversicherung.
Ach du meine Güte, das ist für mich jetzt neu ...
Versorgungswerk betrifft bei uns nur 3-4 Personen, nicht die ganze Belegschaft, und sie ist die erste Rentnerin.
Soll das heißen:
@rss-nt schrieb:...
Soll das heißen:
- Vor RAG
= 1011, AN und AG zahlen ins Versorgungswerk ein (DRV Befreiung liegt vor)- Nach RAG und Rentenbezug aus dem Versorgungswerk
= AG muss plötzlich wieder RV-Beiträge in die DRV einzahlen?
Ja nach § 172 (1) Nr. 2 SGB VI, muss der Arbeitgeber trotzdem an die Dt. Rentenversicherung einen Beitrag zahlen. Aber bis zum 31.12.2016 musste vor Erreichen der Regelaltersgrenze auch der Arbeitnehmer noch einen Beitrag zahlen, daher ist das so schon besser, das für Bezeiher von Altersrente aus einem Versorgungswerk nur der Arbeitgeber Beiträge zahlt.
Vielen Dank für die Erläuterungen!
Dann hatten wir tatsächlich von anderer Stelle eine falsche Auskunft bekommen und können ja regelrecht froh sein, dass das aus Anlass dieser Aktivrente so schnell noch ans Licht gekommen ist!
Dieses Problem habe ich auch: Arzt; Versorgungswerk; bezieht schon längst Rente vom Versorgungswerk.
Die Deutsche Rentenversicherung "möchte" nicht die Beiträge haben, mit der Begründung "hat noch nie in die gesetzl. Rente eingezahlt, jetzt möchten wir ihn auch nicht". Dies habe ich auch durch die RV Prüfung bestätigt bekommen.
So. Was nun, wie lösen ? Doch die Datev -Lösung umgehen? Am Jahresende dessen Lst.Bsch. unterdrücken, diese manuell via Elster erstellen? Datev ???
Dieses Problem habe ich auch: Arzt; Versorgungswerk; bezieht schon längst Rente vom Versorgungswerk.
Die Deutsche Rentenversicherung "möchte" nicht die Beiträge haben, mit der Begründung "hat noch nie in die gesetzl. Rente eingezahlt, jetzt möchten wir ihn auch nicht". Dies habe ich auch durch die RV Prüfung bestätigt bekommen.
In diesem Fall ist die Steuerfreiheit nicht anzuwenden. Soweit ich verstehe, setzt die Aktivrente voraus, dass der AG Beiträge zur RV zahlt. Wenn keine Zahlung erfolgt, dann auch keine Steuerfreiheit. Gibt es eine Begründung von der DRV oder aus der Betriebsprüfung?
Interessant - vor allem die Aussage der DRV; da bei weiterbeschäftigten Rentnern (ohne Verzicht auf die Freiheit) die AG-RV Beiträge doch allgemein in die Rentenkasse fließen und nicht die Ansprüche der Person erhöhen/darstellen.
Oder hab ich das falsch im Kopf. Aber noch nie gehört, dass in einem solchen Fall die DRV die Beiträge nicht haben mag.