Hallo Community,
ich habe mal eine Frage, wie ihr folgenden Fall in eurer Kanzlei handhabt:
Bei Mitarbeiter A ist eine Pfändung hinterlegt. Mal liegt sein Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenze, mal darüber.
Jedes Mal, wenn pfändbare Beträge anfallen, sollen ihm 15€ "Pfändungsgebühr" abgezogen werden.
Ich denke das ist eigentlich gängige Praxis.
Nur verliere ich mittlerweile den Überblick. Wie haltet ihr solche Fälle nach?
Da wäre sowas wie die Wenn-Dann-Formel hilfreich. WENN pfändbare Beträge anfallen, DANN Pfändungsgebühr abziehen.
Habt ihr hier Tipps für mich? Evtl. auch über Daten-Analyse?
Vielen Dank schonmal
Das würde ich nochmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, denn wenn ich es richtig im Kopf habe sind solche Klauseln im Arbeitsvertrag unzulässig.
Hallo @Daslo ,
ich schließe mich @björn und @Uwe_Lutz an.
Falls es sich dennoch um eine rechtlich zulässige Gebühr handeln sollte, würde diese aber erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden und ebenfalls dem Pfändungsschutz unterliegen. Sie müssten dann eine "normale" Pfändung einrichten und monatlich um 15 € erhöhen; ob und wieviel auf diese Pfändung dann vom Arbeitnehmer "gezahlt" werden kann, ist mittels monatlicher Berechnungen (programmseitig) zu ermitteln.
VG
Ja es handelt sich um eine rechtlich zugelassene Gebühr.
Vielen Dank für die Hilfe, das werde ich dann so umsetzen.