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Abweichung Bescheid ggü. der Berechnung Quarantäne Entschädigungszahlung

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letzte Antwort am 23.08.2021 14:40:29 von KDoehler
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fraulohn
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Quarantäne Entschädigungen weichen bei uns leider häufig von den mit LODAS berechneten Entschädigungen ab. Bisher hatten wir die Entschädigungen für Tätigkeitsverbote anhand der Fehlzeiten der regelmäßigen Arbeitstage ermittelt; in Niedersachsen werden die Entschädigungen aber nach Kalendertagen ermittelt. Sogar bei einer geringeren als 5-Tage-Arbeitswoche.

 

Wir haben jetzt das Problem, dass uns im April 2021 die Bescheide übermittelt worden sind, die Abweichungen zu den Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen 2020 aufweisen. Nach dem 28.02.2021 können die Lohnsteuerbescheinigungen 2020 aber nicht mehr mit LODAS geändert werden.

 

Unsere Frage:

Wir haben die Auffassung, dass uns die tatsächliche Entschädigung für 2020 ja erst in 2021 bekannt geworden ist. Aus diesem Grund würden wir eine Nachberechnung vornehmen, die die SV-Meldungen 2020 ändert, aber in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 (Änderungsbetrag z.B. 100 € mehr Entschädigung, dafür geringerer Arbeitslohn) einfließen würde.

Wie gehen Sie mit dieser Problematik um?

wicki04
Fortgeschrittener
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Das würde mich auch interessieren, vor allem vor dem Hintergrund, wo doch jetzt aktuell die Antragsfrist auch noch  auf zwei Jahre verlängert wurde.

 

Wie soll das funktionieren? Beispiel:  Quarantäne wird in April 2021 abgerechnet. Arbeitgeber stellt den Antrag aber erst sagen wir mal im Dezember 2022. Behörde erstattet irgendwann fünf Monate später, allerdings einen anderen Betrag z.B. nach Kalendertagen.  Wie sollen da noch Korrekturen durchgeführt werden, die ja eigentlich zwingend erfolgen sollen. Oder habe ich da einen Denkfehler?

 

Gibt es von den Spitzenverbänden oder den Finanzämtern bisher keine Stellungnahme, wie hier verfahren werden soll? 

 

 

KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


eine Abrechnung/Nachberechnung ist nur für das laufende Abrechnungsjahr und das Vorjahr möglich. Sollten darüber hinaus Korrekturen notwendig sein, müssen diese manuell zum Beispiel über SV-Net oder Elster erfolgen.


Wie bereits angemerkt wurde, sind Nachberechnungen ins Vorjahr mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie das Entstehungsprinzip nach der Dreiwochenfrist nur mit Rücksprache des Finanzamtes anwenden dürfen. 


Nach der Februar Abrechnung können Nachberechnungen auf das Vorjahr mit LODAS nur noch mit dem steuerlichen Zuflussprinzip vorgenommen werden. Alternativ kann eine Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr über Mein ELSTER erstellt werden. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Finanzamt. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraulohn
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Ergänzung:

Da die tatsächliche Entschädigung an den Arbeitgeber erst im Folgejahr (April 2021) ausgezahlt worden ist, könnte man doch auch davon ausgehen, dass durch die Änderung der Abrechnung für z.B. Oktober 2020, erst jetzt die Differenzwerte (z.B. Mehrbetrag Entschädigung, dafür geringerer Arbeitslohn) in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 zutreffend eingehen.

 

Das Nettogehalt ändert sich ja sowieso nicht. Rückwirkend verändert sich nur das steuer/SV-pflichtige Arbeitsentgelt (z.B. etwas weniger) und die Quarantäneentschädigung (z.B. etwas höher). Im Vorjahr wurde durch den Arbeitgeber quasi mit geschätzten Zahlen abgerechnet. Im Folgejahr wird dann erst der Arbeitslohn und die Entschädigung nach Bescheiddaten abgerechnet.

 

Hierdurch würde sich erhebliche Arbeit ersparen lassen und die Abrechnungen sind über beide Jahre sowieso zutreffend.

 

Würden Sie dieser Auffassung zustimmen?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 
diese Auffassung sollten Sie wie von meiner Kollegin Sabrina Simmerlein empfohlen, nochmal vom Finanzamt bestätigen lassen.
Über LODAS haben Sie jedoch keine andere Möglichkeit, als die Differenzwerte in der Lohnsteuer-Bescheinigung 2021 einfließen zu lassen, da das Entstehungsprinzip nur bis Februar des Folgejahres möglich ist.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KDoehler
Beginner
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@fraulohn 

 

Hallo,

 

ich habe jetzt auch meine ersten abweichenden Bescheide von der Landesdirektion für 2020 erhalten.

 

Jetzt bin ich unsicher, weil die Landesdirektion weniger erstattet hat. Darf ich fragen, wie Sie die Abweichungen verbucht haben? 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karolin Doehler

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letzte Antwort am 23.08.2021 14:40:29 von KDoehler
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