Quarantäne Entschädigungen weichen bei uns leider häufig von den mit LODAS berechneten Entschädigungen ab. Bisher hatten wir die Entschädigungen für Tätigkeitsverbote anhand der Fehlzeiten der regelmäßigen Arbeitstage ermittelt; in Niedersachsen werden die Entschädigungen aber nach Kalendertagen ermittelt. Sogar bei einer geringeren als 5-Tage-Arbeitswoche.
Wir haben jetzt das Problem, dass uns im April 2021 die Bescheide übermittelt worden sind, die Abweichungen zu den Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen 2020 aufweisen. Nach dem 28.02.2021 können die Lohnsteuerbescheinigungen 2020 aber nicht mehr mit LODAS geändert werden.
Unsere Frage:
Wir haben die Auffassung, dass uns die tatsächliche Entschädigung für 2020 ja erst in 2021 bekannt geworden ist. Aus diesem Grund würden wir eine Nachberechnung vornehmen, die die SV-Meldungen 2020 ändert, aber in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 (Änderungsbetrag z.B. 100 € mehr Entschädigung, dafür geringerer Arbeitslohn) einfließen würde.
Wie gehen Sie mit dieser Problematik um?