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Abruf eAU -Mandanten verpflichten oder nicht?

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letzte Antwort am 04.02.2023 10:27:05 von FrauSmith
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Lohnnutzer
Einsteiger
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Ich hätte gern ihre Meinung hierzu bzw. wie sie es in der Praxis handhaben 

 

ich lese hier und bei FB-Gruppen oft: Mandant braucht keinen Abruf bzw will nicht abrufen.

 

Wir sagen ganz klar: nein, wird nicht akzeptiert weil der Abruf Pflicht ist.

Einige Mandanten sind sehr unzufrieden mit unserer Aussage. Die meinen sie vertrauen und wollen es nicht (bzw „geizig“ wegen Kosten wenn wir das machen???…..)

 

Wir werden ohne Abruf von uns bzw Nachweis Abruf Mandant keine Lohnfortzahlungserstattung beantragen.

 

Es ist Pflicht :Punkt! Wer weiß ob das nicht auch mal Prüfungsrelevant wird.

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
251 Mal angesehen

Bitte Gesetzesgrundlage für die Pflicht zum Abruf nennen.

 

Verstehe nicht warum dem Mandaten es hier so schwer gemacht werden soll.

Es soll früher auch Mandanten gegeben haben, die auf die Vorlage der Papier AU-Bescheinigung verzichtet haben.

 

Meine Meinung: Es ist keine Pflicht. Der Abruf dient dem Arbeitgeber lediglich dazu, den Nachweis zu haben, dass der Arbeitnehmer wirklich AU war. Das hat erstmal nichts mit der Lohnfortzahlung zu tun.

 

Wenn der KK keine eAU vom Arzt vorliegt, werden diese sicherlich auch nichts erstatten.

 

 

 

 

 

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nordlicht
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

das ist jetzt ein wenig ot, aber zeigt die Diskussion hier im Forum generell nicht, wie schlecht die eAU umgesetzt wurde? Es kann doch nicht sein, dass ein Digitalisierungsprojekt nur zu mehr Kosten- bzw. Zeitaufwand bei Ärzten, Unternehmen und Steuerberatern führt. Die Datev empfiehlt heute ernsthaft, dass die Arbeitnehmer die Arbeitnehmerbescheinigung mit geschwärzter Diagnose abgeben.

 

Ich habe es jetzt ein wenig satt und sehe mal, an wenn ich am Wochenende meine Beschwerdebriefe los werden kann. Wir können doch so einen "Mist" nicht einfach kommentarlos mitmachen.

 

Schöne Grüße aus dem Norden

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 5
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Ich finde den eAU auch übelst!! Aber DATEV und Co. haben ja bereits angekündigt, dass im/nach dem 1. Quartal Erleichterungen anstehen. Übe mich also in laut grummelnder Geduld.

 

Wir übernehmen es übrigens zunächst grundsätzlich, die Daten abzurufen, soweit der Mandant Datumsdaten zur Verfügung stellt. Ansonsten natürlich nicht. Ein Rundschreiben dazu hat alle Mandanten erreicht. Wer es nicht liest, der bleibt auch weiterhin unerreicht.

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Verpflichtend ist es meines Wissens vorallen für die Ärzte ab 2023. Die müssen melden. Das wird  auch noch nicht 100 Prozentig umgesetzt.

 

Bei uns wurde jeder Mandant angeschrieben. 1/4 hat überhaupt nur eine Rückmeldung gegeben. Nun sind da einige mit 1-3 Minijobbern bzw. 1-2 Mitarbeitern darunter. Die melden sich wohl eher wenn es relevant wird weil ein Mitarbeiter krank ist .

 

Alle großen Mandanten rufen selber ab.
Bei ein paar kleineren bis mittleren haben wir den Auftrag abzurufen.

Mehrere meinen das sie keinen Abruf wünschtbzw sich in Einzelfällen melden würden .

Unsere zeitlicher Mehraufwand ist so bisher gering.

 

Wir richten uns nach Mandantenwunsch..

 

Die Krankenzeiten für U1 werden selbstverständlich erfasst wenn der Mandant Zeiten aufgibt. Auch ohne gewünschten Abruf.

Hier haben wir vorher auch mit und ohne AU-Vorlagen bei uns erfasst . Auch mit Aufgabe von Krankenzeiten per Email oder telefonisch 

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letzte Antwort am 04.02.2023 10:27:05 von FrauSmith
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