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Abrechnungs-Befehl

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letzte Antwort am 08.05.2019 16:06:09 von Uwe_Lutz
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kimeba
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Hallo!

Wenn das System keine Abrechnung vornimmt, kann man mit 96 oder irgendwas die Abrechnung (versuchen) doch noch auszuführen?!

Bitte den genauen Befehl angeben und wo^^

mfg Torsten

m_brunzendorf
Meister
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Ich vermute, dass es Unterschiede bei Lodas und Lohn und Gehalt für sowas gibt.

Diesen Befehl gab es - meines Wissens nach, damals in Lodas für DOS, nicht mehr in der Windows-Version. Über "Daten senden" mit dem Haken bei Monatsabrechnung mit dem entsprechenden Monat wird die Abrechnung erstellt (in Lodas - Lohn und Gehalt kenne ich nicht).

Unbenannt.png

Sollten Sie trotzdem keine Abrechnung oder keinerlei Auswertungen erhalten, muss es ein Fehlerprotokoll geben. Wenn es das auch nicht gibt, hilft wohl nur die DATEV-Programmhotline.

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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kimeba
Fortgeschrittener
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Danke für die Mühe!

Ich meinte die Nachberechnung anstoßen mit dem BS 96

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m_brunzendorf
Meister
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Wenn sich die Abrechnung durch eine Nachberechnung nicht ändert, erhalten Sie auch meines Wissens nach keine neue Lohnabrechnung.

Ansonsten müssen Sie eine Nachberechnung nicht "anstoßen". Die Lohnabrechnung kommt bei geänderten Werten automatisch, wenn Sie den nächsten Monat abrufen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
stefans
Fortgeschrittener
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Die Eingabe muss unter Bewegungsdaten -> Erfassungstabellen -> Nachberechnung Standard so erfolgen:

369908_pastedImage_0.png

In der Hilfe unter Nachberechnung -> automatische Nachberechnung erhalten Sie weitere Informationen.

Grundsätzlich prüft LODAS 2 Monate (oder 3?) automatisch zurück auf Änderungen. Sollte eine einmalige Änderung für vergangenen(e) Monat(e) länger zurück liegen, wählen Sie diesen Monat(e) und die Personalnummer aus in dem Sie die Änderung(en) vorgenommen haben.

Sollte die Änderung keine Personalnummer direkt betreffen, wählen Sie einfach irgendeine Personalnummer aus.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Sollte eine einmalige Änderung für vergangenen(e) Monat(e) länger zurück liegen, wählen Sie diesen Monat(e) und die Personalnummer aus in dem Sie die Änderung(en) vorgenommen haben.

Wenn für mehrere Monate Nachberechnungen erfolgen müssen, ist es ausreichend, den ältesten Monat zu erfassen. Alle zwischen diesem Monat und dem aktuellen Abrechnungsmonat liegende Monate werden in dem Fall automatisch mit abgerechnet.

Stammdatenänderungen der Personalstammdaten für zurück liegende Monate sollten eigentlich unabhängig von der Anzahl der vergangenen Monate eine automatische Nachberechnung auslösen.

Ich empfehle, bei Nachberechnungen (oder auch für alle Abrechnungen) immer eine Probeabrechnung durchzuführen. Dann sieht man gleich, ob es auch richtig funktioniert hat.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 08.05.2019 16:06:09 von Uwe_Lutz
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