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Abrechnung von Sachzuwendungen über 50 EUR an mehrere Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 22.10.2025 16:48:45 von CS_eC
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CS_eC
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1. Frage:

Ich möchte für unsere langjährigen Arbeitnehmer einen Sachbezug von 300 EUR über § 37 b + SV-Pflicht versteuern; finde aber in LODAS nicht die passende Lohnart. 

 

pogo
Experte
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björn
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Wenn Sie im Hilfecenter nach Sachzuwendung suchen finden Sie das folgende Dokument  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035160 

CS_eC
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Genau die Lohnarten hatte ich geschlüsselt. Aber die Probeabrechnung ist für mich unverständlich. Eigentlich müsste bei 845 Übernahme der Steuern ein Betrag von 90,00 EUR+ Nebensteuern. Diese Lohnart 845 ist bei jedem Arbeitnehmer für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar. Das Gleiche gilt für die Berechnung der Lohnart 844 Übernahme SV AN.

Hier 2 Beispiele aus der Abrechnung:

CS_eC_0-1761119324720.pngCS_eC_1-1761119466745.png

 

Hat jemand eine Erklärung dafür?

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pogo
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Die 90€ müsstest du oben rechts unter "Hinweise zur Abrechnung" sehen.

 

Wie die Lohnarten 844 und 845 sich berechnen, ist ja im genannten Dokument beschrieben.

Es ist halt kompliziert.

 

Hier handelt es sich auch bei einem oder beiden um Midijobber, richtig?

Eigentlich nur das würde die unterschiedlichen übernommenen SV-Beträge (LA 844) erklären.

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CS_eC
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Leider ist ist keiner der beiden AN der gezeigten Abrechnungen ein Midijobber. 

Und unter den Hinweisen steht auch nur § 37 b ESTG 300,00 €. 

 

Wenn jemand noch einen Rat hat - wird gerne genommen!

 

Ansonsten versuche ich es jetzt mit einer Abrechnungsvorschau. Evtl. finde ich dort Näheres. 

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ulli_preuss
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Liegt es evtl. an der erreichten BBMG?

 

ulli_preuss_0-1761133635598.png

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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pogo
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@CS_eC  schrieb:

Leider ist ist keiner der beiden AN der gezeigten Abrechnungen ein Midijobber. 

Und unter den Hinweisen steht auch nur § 37 b ESTG 300,00 €. 

Ja, ist doch gut. Dann weißt du, dass die 300€ pauschal versteuert werden.

 

Dann ist der eine MA vielleicht privat versichert, also nicht KV/PV-pflichtig?

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CS_eC
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Der Hinweis über die 'Nicht'Abrechnung der LA 844 und 845 bei Überschreitung der BBG war wichtig - den hatte ich überlesen. 

Bei einem Arbeitnehmer ist dies tatsächlich der Fall. Dort werden die beiden Lohnarten dann gar nicht erst angezeigt, obwohl lt. Abrechnungsvorschau eine Pauschale von 101,25 EUR gezahlt wird. 

 

Bei den von mir gezeigten Abrechnungen ist die BBG nicht überschritten. Daher werden diese Positionen ausgewiesen - jedoch mit m.E. 'falschen Werten'. 

 

In der Abrechnungsvorschau wird mir unter der Position 'Pauschale Steuern' bei jedem Mitarbeiter 101,25 EUR ausgewiesen. Das bedeutet ja, dass die übernommene Pauschale Steuer nicht gleich mit den in der LA 845 übereinstimmt. 

 

An einer Privatversicherung kann es nicht liegen. Diese 'nicht nachvollziehbaren Beträge' sind bei allen Mitarbeitern vorhanden - und überall unterschiedlich. Die Beispiele, die ich gezeigt hatte, betrafen z.B. Mitarbeiter innerhalb der BBG - also gesetzlich versicherte Personen. 

 

Also ich komm einfach nicht dahinter, warum die Berechnung so läuft. 

 

 

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mhaas
Fachmann
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Das dort nicht nur 90 € stehen, dürfte am Soli und pausch. KiSt liegen?

Lang may yer lum reek
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pogo
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Die 101,25 sind auch die berechnete Pauschalsteuer, Kirchensteuer und Soli. Das passt.

 

Das hat auch nichts mit 844 und 855 zu tun.

 

Der Arbeitgeber übernimmt ja die SV-Beiträge, die sich aus denn 300€ ergeben.

Das wiederum führt zu einem geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.

Diese Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber auch, weshalb hier wieder SV-Beiträge auf die übernommene Lohnsteuer anfallen.

Diese übernommenen SV-Beiträge führen wieder zu einem geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.

Diese Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber auch, weshalb hier wieder SV-Beiträge auf die übernommene Lohnsteuer anfallen.

Und so wird munter weiterberechnet, bis man bei 0 ist.

 

So in der Art ist es ja auch im Dokument erklärt.

Die Berechnung kann jedenfalls nicht einfach so nachvollzogen werden.

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CS_eC
Beginner
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Genau - die Differenz sind die Nebensteuern zur 30% Pauschalierung - also Soli +KIST

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CS_eC
Beginner
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Ja, langsam aber sicher komme ich auch dahinter. 

Das bedeutet, dass in den LA 844 und 845 nicht die übernommene Pauschsteuer und die übernommenen SV-Beiträge hinterlegt sind, sondern die Summen, die durch ( eine jeweils individuelle Hochrechnung) aufgewendet werden müssen, um die Übernahme der Pauschalierung zu versteuern und zu verbeitragen.

 

Wenn das so ist, ist es ja irre... wie das gesamte Lohn- und SV-Recht ... 🙂

 

Jetzt schon Danke an die ganze Gruppe. 

12
letzte Antwort am 22.10.2025 16:48:45 von CS_eC
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