Hallo,
mein Mandant zahlt an den alten Arbeitgeber des Mitarbeiters eine Entschädigung.
Das stellt ja Steuerpflichtigen und Sv-pflichtigen Arbeitslohn dar?
Kann der neue Arbeitgeber den Betrag pauschalieren?
Danke für die Hilfe
Hallo @Lodas2021 ,
ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn vorläge. Denn die Zahlung kommt von einem Unternehmer und wird an einen anderen Unternehmer geleistet.
VG
Das Geld geht direkt an den alten Arbeitgeber? Ist das eine Ablöse für ein Arbeitgeberdarlehen oder warum sollte das Lohn sein?
die Ablöse wurde an den alten Arbeitgeber gezahlt, damit der Arbeitnehmer früher aus seinem Arbeitsvertrag kommt.
Also als Entschädigung für die entgangene Arbeitskraft.
Dann ist das ein Erlös für den alten Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat davon nichts.
Geht auch nicht über die Lohnabrechnung.
Umsatzsteuerlich bin ich raus, das müsste vielleicht noch geprüft werden.
ok,
dann wär ja alles gut.
Danke für eure Kommentare.