abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindung nach Austritt und Programmwechsel

6
letzte Antwort am 18.06.2025 08:49:36 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
234 Mal angesehen

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter ist 2024 ausgeschieden im alten Lohnprogramm ausgeschieden. 

In 2025 wurde auf Lodas umgestellt und der Mitarbeiter soll jetzt im Juni eine Abfindung bekommen. 

 

Wenn ich mit der LA 208 und Stkl 6 die Abfindung abgebe, ist die Abrechnung grundsätzlich in Ordnung, aber die Lst ist zu niedrig. Ich gehe davon aus, dass die Lst zu niedrig ist, da keine Jahreswerte für die Berechnung vorhanden sind. Wo gebe ich die Werte ein, damit die Lst korrekt berechnet wird?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus. 

GLH
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
212 Mal angesehen

Hallo,

 

vielleicht hilft das weiter:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1002635

 

0 Kudos
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
201 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe die VJ-Werte eingegeben, aber leider werden sie nicht zur Berechnung herangezogen. 

 

Ich hatte auch die Schritte aus https://apps.datev.de/help-center/documents/5303235

Punkt 2.3.1. versucht, aber auch hier erfolgt keine Berücksichtigung zur Berechnung. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 7
139 Mal angesehen

Hallo @Momo1,

 

wenn keine laufenden Bezüge im Jahr abgerechnet werden, kann die Lohnsteuer der Abfindung selbst bei Steuerklasse 6 gering ausfallen.
Sie können die Steuerberechnung mit dem Programm LOVOR 2025 nachstellen.
Wenn wir Ihre Eingaben überprüfen sollen, können Sie sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns wenden.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
134 Mal angesehen

Die Steuern berechnet und zahlt man immer nach dem Zuflussprinzip. 

Wenn der AN also in 2025 keine weiteren Einnahmen bei euch hat, dann passt die Berechnung und du kannst der Berechnung von DATEV vertrauen. 

Vorjahreswerte haben damit rein gar nichts zu tun. Wäre ja noch schlimmer, wenn der Mitarbeiter jetzt bei LST-Klasse 6, Steuern auf ein Jahreseinkommen zahlen müsste. Zumal für euch nicht mal klar ist, ob er aktuell in Arbeit ist und Steuern zahlt oder ggf. nur einen Midijob innerhalb der Freigrenze ausübt. 

0 Kudos
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
104 Mal angesehen

Guten Morgen Claudia,

 

vielen Dank für die Antwort. 

Der AN hat bereits eine neue Beschäftigung und wird deshalb mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

Die Abfindung wird anhand der Jahrestabelle berechnet (LA 208), wenn der AN aber nur für 1 Monat (den Abrechnungs- /Nachberechnungsmonat) angemeldet ist, dann sieht die Steuer zu niedrig aus. 

Vorher wurde im Internet mit einem Abfindungsrechner eine Probe gemacht und hier kam immer eine Steuer von ca. 3.500 raus. Lodas berechnet ohne die VJ-Werte aber nur eine LSt von ca. 1.900. 

Auch bei einer Probeabr. im alten Programm kommt eine höhere LSt raus, deshalb erscheint es so, als wäre die LSt in Lodas zu niedrig. 

Wenn ich eine Berechnung mit LOVOR anfertige und keine VJ-Werte angebe, kommt eine LSt von rd. 1.100 raus, was bei Steuerklasse 6 und einer Abfindung i.H.v. 11.000 € viel zu niedrig erscheint. 

Folgende Dokumente habe ich zu diesem Thema gelesen: 5303235, 5303149 (beim BMF Schreiben S. 14 +15)

0 Kudos
Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
91 Mal angesehen

Die 11.000,- EUR Einnahme werden auf das Jahr gesehen.

Mach doch einfach mal eine Probeabrechnung wenn du die 11.000,- EUR monatlich aufteilst.

 

Laut Lohnsteuertabelle (siehe Screenshot) kommt er auf etwa 101,- EUR monatlich = 1212,- EUR jährlich.

In der Tabelle wird allerdings von einem SV-Pflichtigen ausgegangen. Ich denke mal du rechnest die Abfindung sv-frei. Dadurch ist die LST etwas höher. Meiner Meinung nach scheint die Berechnung von Lodas plausibel.

 

Unterm Strich muss der AN ja dann auch letztendlich eine Steuererklärung machen und zahlt entweder Steuern nach oder bekommt welche zurück. Das kann euch ja egal sein. Ihr habt ordnungsgemäß über ein gesichertes Abrechnungsprogramm abgerechnet. 

 

Claudia_0-1750229337820.png

 

6
letzte Antwort am 18.06.2025 08:49:36 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage