Hallo,
ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Wir haben nun einen Arbeitnehmer mit einem Direktversicherungsvertrag. Das System sagt dass ich einen AG Pflichtzuschuss anlegen muss.
Wie wird das korrekt angelegt?
Kenne mich mit bAV grundsätzlich nicht wirklich aus
Wer kann mir hier helfen?
Vielen Dank schon mal und schönes Wochenede
Hallo,
Sie rechnen in Lohn und Gehalt einen Mitarbeiter ab, welcher eine Direktversicherung hat. Sie erhalten vom Programm einen Hinweis bezüglich eines Pflichtzuschusses vom Arbeitgeber.
Für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019 ist ein Arbeitgeberpflichtzuschuss abzurechnen, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
In der Regel beträgt dieser Arbeitgeberpflichtzuschuss 15%. Dieser Zuschuss kann auch geringer ausfallen, wenn dies tarifvertraglich geregelt ist.
Hat Ihr Mitarbeiter einen Direktversicherungsvertrag, welcher vor 2019 abgeschlossen wurde, sind keine Änderungen vorzunehmen. Beachten Sie, dass dies nicht für reine Beitragszusagen im Sozialpartnermodell gilt.
Hat Ihr Mitarbeiter einen Vertrag für die Direktversicherung der im Jahr 2019 neu abgeschlossen wurde und keine Arbeitgeberleistung beinhaltet, so ist in Lohn und Gehalt der Arbeitgeberpflichtzuschuss abzurechnen.
Der Zuschuss ist auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV zu erfassen.
Dort können Sie die Variante über den Button "Mitarbeitern zuordnen" den betroffenen Mitarbeitern zuordnen.
Alternativ wählen Sie beim Mitarbeiter im bestehenden Vertrag die jeweilige Variante im Feld „Variante AG-Pflichtzuschuss“ aus.
Denken Sie daran, dass Sie ggf. noch die benötigten Standardlohnarten (5200-5310) über den Assistent Lohnarten unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten einfügen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Infodokumenten:
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018
AG-Pflichtzuschuss "Auf Hundert" abrechnen
AG-Pflichtzuschuss "Von Hundert" abrechnen
AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" abrechnen
AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" mit individuellem Prozentsatz abrechnen
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwritschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Hien,
diesbezüglich habe ich auch noch eine Frage.
Wir haben auch neue bAV-Verträge abgeschlossen. Wir zahlen unseren Mitarbeitern so oder so einen AG-Zuschuss i.H.v. 30 € zu einem bAV-Vertrag zu.
Liege ich richtig, wenn ich für "neue" Verträge den Pflichtanteil von 15 % UND die 30 € die wir so oder so zuzahlen separat anlegen muss?
Hallo,
bei der Anlage einer betrieblichen Altersvorsorge in Lohn und Gehalt ist es notwendig, jeweils einen Vertrag für den Gehaltsverzicht und einen Vertrag für den (freiwilligen) AG-Zuschuss zu erstellen.
Zusätzlich kann bei Bedarf in dem bestehenden Vertrag für den Gehaltsverzicht eine „Variante AG-Pflichtzuschuss“ hinterlegt und mit den Automatik-Lohnarten (5200-5310) abgerechnet werden.
Es ist nicht möglich den Betrag des (freiwilligen) AG-Zuschusses mit in die Berechnung des AG-Pflichtzuschusses einfließen zu lassen.
Grundsätzlich errechnet Lohn und Gehalt automatisch den AG-Pflichtzuschuss in Höhe von 15 % oder einem abweichenden Prozentsatz, sobald eine Variante für den AG-Pflichtzuschuss auf der Mandantenebene angelegt und im Vertrag hinterlegt wird.
Möchten Sie den freiwilligen und den verpflichtenden AG-Zuschuss auf der Brutto/Netto Abrechnung trennen, ist ein dritter Vertrag notwendig. Im Vertrag 3 erfassen Sie den AG-Pflichtzuschuss getrennt von dem freiwilligen AG-Zuschuss. Kopieren Sie für den Vertrag 3 z. B. die Lohnart 4700 auf eine freie Lohnartennummer und passen Sie ggf. die Lohnartenbezeichnung an.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Frau Heubeck,
herzlichen Dank für die so hilfreiche Antwort. Ich hätte eine ähnliche Frage und bitte höflich um Hilfestellung:
Eine Geringverdiener-Mitarbeiterin hat ab Juni 2019 eine neue Direktversicherung abgeschlossen (Entgeltumwandlung).
Sie wandelt den vom Arbeitgeber gewährten VWL-Anteil (40 Euro) zugunsten der BAV um ( 1. Vertragsnummer bei Lodas bav) des Weiteren wandelt sie selbst einen Anteil ihres Gehaltes um (2. Vertragsnummer), zusätzlich wird der beitrags- und lohnsteuerefreie (das ist korrekt, oder?) AG-Pflichtanteil (hier in Höhe von 26,09 Euro) umgewandelt, der ebenfalls in die Direktversicherung einfließt (3. Vertragsnummer - dieser Vertrag allerdings ohne "AG-Pflichtzuschuss-bav/Bez aus Variante Mandantendaten). Insgesamt damit 200 Euro.
Gelesen habe ich, dass die Geringverdiener-Förderung nicht auf den verpflichtenden ArbG-Zuschuss (hier also die monatlichen 26,09 Euro) bei der Entgeltumwandlung angewendet werden darf.
Es wäre somit eine separate arbeitgeberfinanzierte bAV-Förderung zu gewähren, wenn wir als Unternehmen die Förderung beanspruchen wollten? Der umgewandelte Arbeitgeber-gezahlte VWL-Anteil ist wohl nicht als solcher zu betrachten. Ist das richtig?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung.
Lassen Sie rechtlich prüfen, was in Ihrem speziellen Fall förderfähig ist bzw. was nötig ist, damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können.
Hierfür gibt es einige Voraussetzungen, die im Voraus geklärt werden müssen. Informationen dazu finden Sie unter der Dokumentennummer 1000710 "Betriebsrentenstärungsgesetz" .
Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zu der Institution auf, die den bAV-Vertrag ausgestellt hat.
Viele Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG