Hallo,
ich darf eine AG Darlehn erfassen und habe eine Frage zum Geldwertenvorteil/ Zinsvorteil.
In meiner Abrechnung wird der Zinsvorteil auf den Lohn drauf gerechnet und dann versteuert und verbeitragt, aber dann wird im Netto nichts abgezogen, so wie beim Geldwertenvorteil KFZ.
Muss ich das in der Lohnart (848) hinterlegen oder wird das gar nicht wieder abgezogen ?
Ich bin etwas verwirrt und weiß nicht ganz ob das richtig oder falsch ist ?
Wo ist mein Denkfehler ???
Des weiteren ist das Darlehn für einen Minijobber, wenn der Zinsvorteil ausgewiesen wird in den Bruttobezügen, übersteigt das die 520,-€ und dann ist es kein Minijob mehr.
Also muss ich den Lohn kürzen… und den Zinsvorteil in den Lohn einrechnen....
Das Topt mein Gehirn gerade…
Hat jemand eine Idee wie das richtig abzubilden ist.
Danke schonmal Gruss
Hier stellt sich die Frage, wie hoch ist das AG-Darlehen?
Bei einem Rest-Darlehen von 2.600 € ist nicht die SLA 848 zu verwenden, da diese SLA st-/sv-pflichtig ist.
Verwende SLA 869 und ändere den Text.
Bei über 2.600 € ist zu prüfen, ob die Sachbezugsgrenze von 50,00 € bereits ausgeschöpft ist. Wenn nicht ist der geldwerte Vorteil st-/sv-frei.
Und ja, wenn die SLA 848 anzuwenden ist, sollte bei der Lohnart ein Folge-Netto-Abzug hinzugefügt werden.
Schließlich soll nur die Steuer und SV-Beiträge berechnet werden.
Wurde das Darlehen über Personaldaten > Entlohnung > Darlehen erfasst?
Hi,
danke für die Rückmeldung.
Ist alles geprüft und über = Personaldaten > Entlohnung > Darlehen erfasst.
Hier kommt der Sachbezug noch nicht zum tragen, das Darlehn ist höher.
Mein Problem ist jetzt noch der Minijob mit 520,-€ ...
Da die Abrechnung mit Zinsvorteil über 520,-€ liegt.
Mir fällt nur ein die Stunden und den Lohn zu kürzen.
Gruss
@Claudia_ schrieb:Hier kommt der Sachbezug noch nicht zum tragen, das Darlehn ist höher.
Mein Problem ist jetzt noch der Minijob mit 520,-€ ...
Da die Abrechnung mit Zinsvorteil über 520,-€ liegt.Mir fällt nur ein die Stunden und den Lohn zu kürzen.
Wenn der monatliche Zinsvorteil tatsächlich über 50,00 € liegt (wie hoch ist das Darlehen?), dann ist dieser st-/sv-pflichtig und beeinflusst das SV-Brutto für den Minijobber. Hier bleibt tatsächlich nur die Kürzung der Stunden.
@tbehrens schrieb:Wenn der monatliche Zinsvorteil tatsächlich über 50,00 € liegt (wie hoch ist das Darlehen?),
Das müssten dann doch schon über 8500€ sein, wenn man mit 7% rechnet und der AG keine Zinsen verlangt.
dann ist dieser st-/sv-pflichtig und beeinflusst das SV-Brutto für den Minijobber. Hier bleibt tatsächlich nur die Kürzung der Stunden.
Eventuell kann man bis Ende 2024 die Inflationsausgleichsprämie nutzen, die ja auch als Sachbezug gewährt werden kann. Ob es da rechtliche Bedenken gibt, weiß ich nicht. Hatte nur gerade die Idee.
Danke für euren Input...
Das Darlehn ist viel Höher 🙂
Wir mir der Weg zum Steuerberater scheinbar nicht erspart bleiben
GRuss
Ein Minijobber mit einem sehr hohen AG-Darlehen? Ist es ein Familienangehöriger? Gibt es einen Darlehensvertrag?
Hi,
Ja und Ja 🙂
Gibt es etwas anders dabei zu beachten was ich nicht auf dem Schirm habe ??
Gruss
@Claudia_ schrieb:
Gibt es etwas anders dabei zu beachten was ich nicht auf dem Schirm habe ??
Stichwort "Fremdvergleich" bzw. warum bekommt der Minijobber das Darlehen als Arbeitnehmer und nicht privat?
Hallo,
der AN wird ein KFZ aus der Firma rauskaufen und dies mit seinen Minijob Lohn finanzieren.
Gruss