Hallo Community,
für einen AN muss eine Wiederholungsabrechnung ausgeführt werden. Der AAG wurde aber schon mit der regulären Lohnabrechnung übermittelt. Die Korrektur soll anhand der Wiederabr. berichtigt werden.
Fehlzeit vom 23.2.-10.3. wurde erfasst. Im Februar sind 14,5 Kranken Std angefallen und im März 33,5 Stunden. Das wurde dementsprechend bei der Sollarbeitszeit erfasst. Die Proebabr. zeigt, dass der AAG bei der Wiederabrechnung keinen erstellt. Es kommen auch im Fehler- und Hinweisprotokoll keine Hinweise. Woran könnte das liegen? Bei dem AN regelmäßige Arbeitszeiten wurden keine Stunden erfasst.
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.
LG
Bei Stundenlohnempfängern muss die Lohnart 1650 (glaube Entgeltfortzahlung) erfasst sein, sonst wird kein AAG erstellt. Aber das sollte ja schon bei der ersten Abrechnung passiert sein? Ansonsten vielleicht ergibt sich keine Änderung durch die Wiederholungsabrechnung?
Das wurde dementsprechend bei der Sollarbeitszeit erfasst.
Ich würde die Werte im Kalendarium prüfen. Arbeite aber mit LuG.
In Lodas müssen die Krankstunden auf Basis der StLA 145 erfasst werden. Entweder über die Tabelle Schnellerfassung oder Erfassungstabellen. Wenn bei dem MA unter Schnellerfassung -> Arbeitszeiten eine individuelle wöchentliche Az hinterlegt, müssen die Krankstunden exakt die Stunden sein, die in der Krankzeit zu leisten waren.
Beispiel:
5 Tage/Woche mit 25 Std/W,
Krank 09.03. - 11.03.
dann müssen 15 Std. über StLA 145 erfasst werden.