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AAG-Antrag bei Stundenlöhnern wird nicht erstellt

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letzte Antwort am 09.10.2025 13:11:51 von Constanze_GM
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Schnufze
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Hallo,

 

ich bin DATEV-Neuanwenderin und benötige Hilfe bei der Erstellung eines AAG-Antrages bei Stundenlöhnern: Ausfallschlüssel K und Lohnart 1650 wurden über den Kalender erfasst, es wird jedoch kein AAG-Antrag erzeugt.

Alle notwendigen Grunddaten wurden beim Mandanten erfasst. Bei einem Gehaltsempfänger wird der Antrag erstellt.

Was ist außerdem zu tun? Danke für die Hilfe!

GLH
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...

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Schnufze
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In der Lohnabrechnung passt alles, es wird eben nur kein AAG erzeugt...irgendetwas muss ich wohl vergessen haben 😉

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GLH
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Probeabrechnung oder finale Abrechnung des Mitarbeiters?

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Schnufze
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Probeabrechnung

 

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GLH
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XYZ1
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Das ist ein klassisches Problem in DATEV Lohn und Gehalt bei Neuanwendern – vor allem, wenn es um Stundenlöhner geht. Ich gehe mal systematisch durch, was typischerweise fehlt oder falsch eingestellt ist, wenn kein AAG-Antrag erzeugt wird:


1. Grundvoraussetzungen prüfen

  • U1/U2-Erstattungsverfahren muss im Mandantenstammsatz korrekt aktiviert sein.

  • Im Arbeitgeberstammsatz → Krankenkassen muss das jeweilige Erstattungsverfahren (U1, U2 oder beide) hinterlegt sein.

  • Die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers muss diese Erstattungsverfahren führen.


2. Erfassung beim Arbeitnehmer

  • Ausfallzeit mit Schlüssel K (= Krankheit mit Entgeltfortzahlung) muss im Kalender eingetragen sein.

  • Lohnart 1650 (Entgeltfortzahlung) ist korrekt, ABER: Bei Stundenlöhnern muss unbedingt auch ein Referenzentgelt hinterlegt sein, sonst kann DATEV keinen Antrag generieren.

👉 Das Referenzentgelt findet man unter
Mitarbeiter → Personaldaten → Fehlzeiten → Referenzentgelt
Hier muss man für den Krankheitszeitraum angeben, welches Entgelt dem Arbeitnehmer regulär zugestanden hätte (z. B. auf Basis der Stunden oder eines Durchschnitts).


3. Besonderheit bei Stundenlöhnern

  • Anders als bei Gehaltsempfängern kann DATEV nicht automatisch erkennen, was als fortzuzahlendes Entgelt gilt. Deshalb:

    • Stundenlohn und geplante Stunden müssen für den Krankheitszeitraum eingetragen werden.

    • Ohne diese Angabe bleibt der AAG-Antrag „leer“ und wird nicht erstellt.


4. Kontrolle im Abrechnungslauf

  • Erst nach Durchführung der Lohnabrechnung (nicht nur nach Erfassung im Kalender) wird der AAG-Antrag erzeugt.

  • Nach der Abrechnung prüfen: Auswertungen → Sozialversicherung → AAG-Anträge.


Fazit 
Bei Stundenlöhnern muss zusätzlich ein Referenzentgelt für die Krankheitszeit hinterlegt werden, da DATEV dies nicht automatisch berechnet. Erst dann wird der Antrag im Abrechnungslauf erstellt.


Möchtest du, dass ich dir eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots-Pfaden (Menüführung) für DATEV schreibe, die du deiner Mandantin direkt weitergeben kannst?

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Schnufze
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Vielen Dank für die ausführliche Darstellung...ich gehe alles durch 😉

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

beim AAG-Antrag für einen Stundenlöhner ist es wichtig, dass Du über den Kalender die Kranktage mit K und der entsprechenden Lohnart eingeschlüsselt hast und die restlichen Tage mit Ausfallschlüssel 1 bzw. das Häkchen gesetzt hast für "Automatisches Erfassen der Anwesenheit".

 

Viel Erfolg

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letzte Antwort am 09.10.2025 13:11:51 von Constanze_GM
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