abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

AAG Anträge

3
letzte Antwort am 21.12.2020 21:30:38 von CN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
CN
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
412 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei uns wurde festgestellt, dass bei einigen Mandanten für den AAG-Antrag "Betrag x zu bezahlende Kalendertage : 30 Tage" geschlüsselt ist.
Eigentlich wählen wir "Betrag x zu bezahlende Arbeitstage : monatliche Arbeitstage".

 

Die Arbeitnehmer erhalten alle ein monatliches Festgehalt. Als Krankheit wird erfasst was auf der Krankmeldung steht, also ohne Wochenende, wenn Mo.-Fr. bescheinigt ist.

 

Meine Frage:

1. darf man die Art der Berechnung wählen wie man möchte?
2. kann ich das rückwirkend bis einschl. 2016 (Verjährung) ändern?

 

Vielen Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
371 Mal angesehen

Hallo,


für die Nutzung der in den Abrechnungsprogrammen von DATEV hinterlegten Teilmonatsberechnungsformeln gibt es keine gesetzliche Vorschrift.

 

Lediglich z. B. in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen kann eine solche Formel evtl. vorgeschrieben sein. Sie können also ggf. frei wählen, welche der Formeln Sie verwenden möchten. 


Rückwirkend kann eine Kürzungs- bzw. Umrechnungsformel längsten für 2 Jahre nachberechnet werden, das heißt zur Zeit bis 01/2019.


Weitere Informationen können Sie unserem Informationsdokument Nr. 9226156 Abrechnungsparameter (Arbeitsbereich) entnehmen. 

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg


Matthias Platz


Personalwirtschaft


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 4
357 Mal angesehen

Hatten Sie nie kontrolliert wie die AAG Anträge berechnet wurden ? 

 

 

Es kann mal das eine mal das andere günstiger sein. So es zu Ungunsten des Mandanten war, liegt hier ggf. noch ein Haftungsproblem und vermutlich die gleiche Problematik bei anderen Mandanten ? 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
CN
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
312 Mal angesehen

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

 

Wir schauen uns natürlich die AAG-Anträge an, aber bei 2 übernommenen neuen Mandanten ist es erst jetzt aufgefallen. Wir korrigieren die AAG-Anträge rückwirkend und die Mandanten sind zu frieden.

 

Ich wünsche allen schöne und ruhige Weihnachtsfeiertage!

0 Kudos
3
letzte Antwort am 21.12.2020 21:30:38 von CN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage