Hallo zusammen, bei uns wurde festgestellt, dass bei einigen Mandanten für den AAG-Antrag "Betrag x zu bezahlende Kalendertage : 30 Tage" geschlüsselt ist. Eigentlich wählen wir "Betrag x zu bezahlende Arbeitstage : monatliche Arbeitstage". Die Arbeitnehmer erhalten alle ein monatliches Festgehalt. Als Krankheit wird erfasst was auf der Krankmeldung steht, also ohne Wochenende, wenn Mo.-Fr. bescheinigt ist. Meine Frage: 1. darf man die Art der Berechnung wählen wie man möchte? 2. kann ich das rückwirkend bis einschl. 2016 (Verjährung) ändern? Vielen Dank im Voraus!
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