abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

A1-Bescheinigung

3
letzte Antwort am 25.08.2025 11:01:12 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Schütz
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
277 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe folgende Problemstellung beim Beantragen von A1-Bescheinigungen.

Unser Mitarbeiter hat eine laufende A1 für den gewöhnlichen Aufenthalt in mehreren Mitgliedstaaten in 2 Ländern.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass er das erste und wahrscheinlich einzige Mal nach Luxembourg für einen Tag reist. Dies fällt eindeutig unter die Entsendung.

Da DATEV aber keine zeitlich überschneidenden Anträge zulässt kann ich dies nicht parallel stellen.

Obwohl beides zutrifft.

Wie gehe ich am besten hier vor? ich will ja meine bestehende A1 für die anderen 2 Länder nicht stornieren.

 

vielen Dank im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
163 Mal angesehen

Hallo @Schütz,

 

die erfassten Antragszeiträume dürfen sich nicht überschneiden.
Sie können die bestehende A1-Bescheinigung stornieren und danach eine neue A1-Bescheinigung (inklusive Luxemburg) erstellen und übermitteln.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Schütz
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
152 Mal angesehen

Hallo @Christopher_Fürther ,

 

*Von einer „gewöhnlichen“ Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ist auszugehen, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird.

 

lt Homepage der deutschen Rentenversicherung würde das aber keine A1 Bescheinigung für „gewöhnlichen“ Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten bedeuten oder?

Und wenn ich eine neue A1 Bescheinigung erstelle und für Luxemburg die Angaben zur Gewöhnlichkeit mit nein erfasse kann der Antrag nicht raus.

 

 

Schtz_1-1756106461600.png

 

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
108 Mal angesehen

Hallo @Christopher_Fürther ,

 


@Christopher_Fürther  schrieb:

die erfassten Antragszeiträume dürfen sich nicht überschneiden.


wie gehe ich aber vor, wenn die Realität von dieser (DATEV-?)Logik abweicht und ich tatsächlich zwei A1-Bescheinigungen für ein identisches Datum benötige?

 

Bsp. A: Der Mitarbeiter reist am 02.09.2025 von Deutschland aus über Tschechien (Transferland, in dem er u. a. auch den genutzten Dienstwagen tankt) nach Österreich zum Kundenbesuch?

 

Bsp. B: Der Mitarbeiter reist am 02.09.2025 zum Kundenbesuch nach Belgien und am 03.09.2025 weiter zum Kundenbesuch nach Frankreich. Für den  03.09.2025 benötigt er also eine A1-Bescheinigung sowohl für Belgien auch auch für Frankreich.

 

Vielen Dank und viele Grüße.

 

 

 

 

0 Kudos
3
letzte Antwort am 25.08.2025 11:01:12 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage