Guten Morgen, im Rahmen einer aktuellen SV-Prüfung bei uns wurde beanstandet, dass die von uns verwendete Lohnart zur Auszahlung angesparter Überstunden bei französischen Grenzgängern wie oben beschrieben programmseitig nicht korrekt geschlüsselt sei. Wir haben hierzu bereits Rücksprache mit DATEV gehalten und folgende Lösungsvorschläge erhalten: 1. Auszahlung als Einmalbezug Steuer- und SV-Behandlung: 25 = Bezüge nach Doppelbesteuerungsabkommen, einmaliges Entgelt Umlagen manuell berechnen und über das SV-Meldeportal melden 2. Auszahlung als laufender Bezug Steuer- und SV-Behandlung: 24 = Bezüge nach Doppelbesteuerungsabkommen, laufender Bezug Beide Vorschläge erscheinen uns jedoch nicht praktikabel: Variante 1: Der manuelle Aufwand wäre enorm, da wir monatlich bei rund 50 Mitarbeitern entsprechende Umlagen separat berechnen und melden müssten. Variante 2: Die Auszahlung betrifft Überstunden, die über mehrere Monate aufgebaut wurden. Daher sehen wir die Einstufung als laufenden Bezug des Auszahlungsmonats kritisch. Gibt es hier neue Erkenntnisse oder andere Lösungsvorschläge Gibt es eine praktikable Lösung, die sowohl den SV-rechtlichen Anforderungen als auch der automatisierten Umlageberechnung gerecht wird? Vielen Dank im Voraus! P.S alternativ Fragen wir unsere Prüferin nach einer Empfehlung für die weitere Vorgehensweise. Sollte sich hier was Neues ergeben teile ich das gerne.
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