Beim Antrag einer A1-Bescheinigung für "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" wird die Angabe von Kontaktdaten des Mitarbeiters verlangt, also E-Mail-Adresse, Telefon und Fax. Ohne Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer wird der Antrag nicht verarbeitet.
Wer kann mir sagen, wofür hier diese Angaben gemacht werden müssen, was das für einen Sinn macht? Beim Einstellen von Mitarbeitern werden diese Daten von uns nicht abgefragt, und nicht jeder Mitarbeiter hat eine E-Mail-Adresse oder wenn doch, möchte sie weitergeben.
Hallo,
grundsätzlich werden uns bei jedem Datenübermittlungsverfahren von den Spitzenverbänden der Übermittlungsstellen Vorgaben gemacht, welche Angaben in der übermittelten Datei enthalten sein müssen, damit diese entsprechend angenommen werden kann.
Eine Information zu welchem Zweck diese Angaben - wie beispielweise eine Mail-Adresse oder Telefonnummer - benötigt werden, liegen uns leider nicht vor.
Stimmen Sie sich hierzu am besten mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Sehr geehrte Frau Mertel,
danke für Ihre Antwort.
Es ist ja aber so, dass der Antrag der A1-Bescheinigung "für gewöhnlich im mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" über die Krankenkassen an die DVKA weitergeleitet wird, da von dort diese Bescheinigung erstellt wird. Die DVKA hat uns aber mitgeteilt, dass sie auch nicht wissen, warum in unserem Lohnprogramm diese Daten abgefragt werden. Außerdem wird bei der Beantragung einer normalen A1-Bescheinigung nicht nach den Kontaktdaten gefragt, weil diese von den Krankenkassen wohl nicht benötigt werden.
Hallo,
unter diesem Link finden Sie die Vereinbarung zur Datenübermittlung der A1 - Antrag gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte.
Auf Seite 7 sind die Kontaktdaten als Mussangabe (M) vermerkt.
Es müssen nicht alle Kontaktdaten erfasst werden.
Guten Morgen,
was heißt das jetzt? Da steht doch bei Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse ein "k" für "Kannangabe", und nicht "Mussangabe". Wobei bei der Überschrift Kontaktangabe ein "M" für "Mussangabe" steht.
Also wie bereits beschrieben, ohne die Angabe von Telefonnummer und Email-Adresse wird der Antrag nicht versendet, also doch eine "Mussangabe"? Oder ist das ein Programmfehler?
Nach meiner Lesart ist die Kategorie Kontaktangaben ein M. Die darin enthaltenen Unterpunkte Telefon, Fax (? WTF) und E-Mail haben ein k in der betreffenden Spalte ART.
Vielleicht braucht jemand bei der DATEV eine Brille oder ich bin zu dumm das Dokument zu lesen.
@laas-koehler Schön, dass noch jemand der Datensammelwut an jeder erdenklichen Stelle skeptisch gegenüber steht. Merci für die Recherche bei den Krankenkassen,