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A1-Bescheinigung storniern wegen Beschäftigungsende?

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letzte Antwort am 31.01.2025 13:43:53 von HP
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

aufgrund des Jahreswechsel-Seminars Lodas, in dem die Neuerungen u. a. der A1-Bescheinigungen aufgerufen wurden, ist mir auf der einen Folie aufgefallen, dass es bei einer Stornierung die Auswahl gibt "Ja, da sich der Zeitraum verkürzt. Die Person arbeitet nicht mehr hier". Im Programm sieht es aktuell (Lodas Version 12.2) ein wenig anders aus: "Person ist nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt. Korrigierter Antrag folgt".

 

Es stellt sich gerade bei mir die grundsätzliche Frage: Muss bei Beschäftigungsende die beantragte (und auch genehmigte) A1-Bescheinigung storniert werden? Bisher dachte ich, die erledigt sich durch den Austritt automatisch.

 

Und falls ja, müsste (lt. Programm) der ursprüngliche Antrag (in meinem Fall wurde der Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte bis 30.4.2026 gestellt und genehmigt) dann korrigiert werden auf das Beschäftigungsende?

 

Eine Korrektur macht für mich allerdings keinen Sinn, wenn die Beschäftigung bereits beendet wurde.

 

Vielen Dank an alle im voraus!

 

Schöne Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in LODAS besteht die Möglichkeit einer Stornierung bei Beschäftigungsende.


Der A1 Antrag wird bei Austritt nicht automatisch korrigiert.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, ob eine Stornierung bei Beschäftigungsende erforderlich ist.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Hallo Frau Schön,

 

vielen Dank trotzdem für Ihre Antwort, die zum Teil nicht gestimmt hat und zum anderen Teil meine Frage nicht beantwortet hat (zum Stornierungsgrund).

 

Für alle, die selbes Problem haben, nicht mal der DVKA eine Antwort finden, hier die Lösung (ich habe der DVKA nachgefragt):

 

Für Anträge für in gewöhnlich mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte Mitarbeiter ist grundsätzlich die DVKA zuständig, die Krankenkasse bekommt von dort die Information weitergeleitet und ist für die Anträge gar nicht zuständig.

Eine Stornierung sowie die Korrektur über das System ist beim Austritt des Beschäftigten nicht zu erstellen. Es reicht aus, diesen Austritt umgehend unter Angabe des Enddatums sowie der Vorgangsnummer per Mail an die DVKA zu melden.

 

Schöne Grüße

Erika Pfeiffer

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HP
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Guten Tag,

 

gibt es systemtechnisch keine Möglichkeit, dass bei einem Austritt die A1-Bescheinigung gleich mit abgegrenzt wird und automatisch eine Meldung an GKV rausgeht?

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ANDREAS_aus_Dresden
Beginner
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Hallo DATEV,

 

da bei der DVKA alles über diese Vorgangs-ID läuft (auf den Schreiben "unser Zeichen"), gehe ich ganz sicher davon aus, dass diese ID auch im Datensatz enthalten ist, der an die DATEV zurückgemeldet wird.

Anders wären Stornierungen und erneute Übermittlungen auch gar nicht möglich.

 

Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese Vorgangs-ID im LODAS oder LuG bei der entsprechenden A1 ausgewiesen wird. 

 

VG Andreas

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in LODAS kann der Zeitraum der A1-Bescheinigung nur geändert werden, wenn die Bescheinigung storniert wird und neu erstellt.
Eine automatische Änderung durch das Austrittsdatum gibt es nicht.
Weitere Informationen: A1-Bescheinigung anfordern (Dok.-Nr. 9241549 )

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ANDREAS_aus_Dresden
Beginner
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Hallo Mitstreiter,

 

ich habe die Info von e_pfeiffer bei mir angewandt:

 

"..Eine Stornierung sowie die Korrektur über das System ist beim Austritt des Beschäftigten nicht zu erstellen. Es reicht aus, diesen Austritt umgehend unter Angabe des Enddatums sowie der Vorgangsnummer per Mail an die DVKA zu melden."

 

Das hat prima funktioniert. Die Mailadresse steht auf den Begleitschreiben der DVKA die man zur A1 GME erhält. mehrfachbeschaeftigung@...

 

Wir haben daraufhin sogar per Rückübertragung an DATEV Auswertungen die geänderte A1 (auf den verkürzten Zeitraum) bekommen.

 

Beste Grüße und schönes Wochenende.

Andreas

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HP
Einsteiger
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Hallo Andreas,

 

es kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Ich habe heute (zufällig) folgende Antwort erhalten:

 

"Das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 sieht nicht vor, dass Antragsdaten von uns geändert werden können. Wenn z.B. ein Mitarbeiter mit einer gültigen A1-Bescheinigung das Arbeitsverhältnis bei Ihnen beendet, ist es daher notwendig, dass Sie den bereits übermittelten Antragsdatensatz bezüglich der vorgenannten Angaben aktualisieren. Bitte stornieren Sie dazu den ursprünglichen Nachrichtentyp mit den ursprünglich übermittelten Daten, indem Sie das Element „Stornokennzeichen“ mit „Stornierung des bereits übermittelten Antrags = J“ befüllt übermitteln. Das Datenfeld „DATENSATZ-ID URSPRUNGSMELDUNG“ ist bei Stornierungen stets zu füllen und das Element „DATUM ERSTELLUNG“ zu aktualisieren. Anschließend übermitteln Sie bitte einen neuen Antrag mit den korrekten Daten (anderes Enddatum) unter Beibehaltung der zuvor verwendeten "VORGANGS_ID". 

Bezüglich des Systemwechsels bitten wir Sie sich an die entsprechenden Softwareanbieter zu wenden und die ursprüngliche Vorgangs_ID anzufragen. Über das SV-Meldeportal sind zusätzlich alle Meldungen händisch stornierbar bzw. Meldungen unter Angabe der ursprünglichen Vorgangs_ID möglich."

 

 

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letzte Antwort am 31.01.2025 13:43:53 von HP
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