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A1 Bescheinigung bei nicht sozialversicherungspflichtigem Gesellschafter-Geschäftsführer

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letzte Antwort am 18.01.2023 15:13:59 von Vanessa_Mertel
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Claudia-FU
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Wo muss die A1 Bescheinigung von einem 100% Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gestellt werden?

 

Da er weder in einem Versorgungswerk noch in der DRV Bund pflichtig ist, scheiden diese Träger ja aus.

 

Der manuelle Antrag auf Vorübergehende Erwerbstätigkeit eines Selbständigen in einem anderen Mitgliedstaat, kann nur an die KV, DRV Bund, Knappschaft Bahn-See und die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen geschickt werden. 

 

Der GmbH-GGF gehört da leider nirgends rein. 

 

Hat jemand eine Idee?

cro
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Ist in Ordnung. Er ist ja als beherrschender (DRV-Bestätigung sollte vorliegen) GGF nicht SV-Pflichtig. Daher keine A1 Bescheinigung nötig.

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Claudia-FU
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Hallo cro,

 

der DRV Bescheid über die Befreiung liegt mir vor.

 

Aber irgendwie verstehe ich es trotzdem nicht. Wenn ich also z.B. in Frankreich bin und dort eine Messe besuche/Stand betreue und dort kontrolliert werde, lege ich meinen RV Bescheid vor. Da aber Deutschland keine Sozialabgaben erhebt, könnte da Frankreich welche erheben? Die A1 Bescheinigung muss doch eben mitgeführt werden, damit der Staat sieht, das in D eine Abgabenpflicht besteht. 

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cro
Experte
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GGF ist = Freiberufler oder gewerblicher Unternehmer. Hat also keinen AN-Status soweit ich Sie richtig verstehe.

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Claudia-FU
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Alle nicht Arbeitnehmer müssen dann aber die Vorübergehende Erwerbstätigkeit eines Selbständigen in einem anderen Mitgliedsstaat ausfüllen. 

 

Aber genau da ist das Problem, wohin mit dem Ding?

t_r_
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Guten Morgen,

 

auch Selbstständige müssen eine A!-Bescheinigung mitführen. Ein sv-freier GGF gilt sozialversicherungsrechtlich als selbstständig. Also muss auch er eine entsprechende Bescheinigung mitführen.

 

Diese kann allerdings noch nicht elektronisch beantragt werden:

 

www.dsrv.info/de/Navigation/20 Unsere Verfahren/01 Nationaler Datenaustausch/03 Arbeitgeber/02 Weitereelektronische Verfahren mit dem Arbeitgeber/03 A1/A1 node.html

 

Über die Seite www.dvka.de finden Sie Informationen und auch die Anträge.

 

Zuständig ist die Krankenkasse, wo der Selbstständige versichert ist, sonst halt die Deutsche Rentenversicherung.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

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Claudia-FU
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Guten Morgen Herr Reich,

 

der GGF ist in einer privaten KV. Die DRV hat ja nur den Bescheid das er dort nicht versicherungspflichtig ist ausgestellt. Diese ist jetzt für die A1 Bescheinigung die manuell erstellt werden muss zuständig? 

 

Der Link der DRV ist leider nicht korrekt, es erscheint dort ein Fehler. 

 

Das ist ein ganz schön hoher Aufwand für 3 Messebesuche in 3 verschieden Ländern im Jahr.

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

ich habe die Regelungen nicht gemacht. 😉 Sie müssen meiner Ansicht nach aus Haftungsgründen vorsorglich auf die Pflicht hinweisen, was der Mandant daraus macht...

 

Ich kämpfe hier in der neuen Community noch ein bisserl mit dem Einfügen von Links und Zitaten. Funktioniert bei mir irgendwie nicht.

 

Wenn Sie über www.dsrv.info gehen und dort über den Menuepunkt "Unsere Verfahren" - "Nationaler Datenaustausch" - "Arbeitgeber und Steuerberater" - "rvBea - Neue elektronische Verfahren mit dem Arbeitgeber" - "A1" landen Sie bei den Erläuterungen zum Verfahren und dem Hinweis, dass Selbstständige nicht über das elektronische Verfahren abgebildet werden können, sondern hier weiterhin über Papier die Bescheinigung beantragt werden muss.

 

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


vielen Dank für Ihre Beiträge, ich möchte hierzu noch eine Aussage des GKV Spitzenverbandes ergänzen:


Wenn sich der Gesellschafter/Geschäftsführer auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 2 VO (EG) 883/2004 selbst in den Mitgliedstaat entsandt hätte, würde weiter deutsches Recht gelten und er bliebe weiterhin sozialversicherungsfrei. Als Nachweis dessen stellt die hierfür zuständige Stelle bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung A1 aus.


Allerdings kann diese Bescheinigung nicht auf elektronischem Wege beantragt werden, da es sich beim elektronischen Antragsverfahren um ein Arbeitgeber-basiertes Verfahren handelt. Der Geschäftsführer müsste seinen Antrag bei der hierfür zuständigen Stelle also nach wie vor schriftlich stellen.

 


Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
sboe
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Hallo Herr Reich,

ich habe letzte Woche für unsere beiden sv-befreiten GGF jeweils A1 Anträge über Datev erstellt und es hat funktioniert. Die einzige zusätzliche Angabe war die Auswahl der PKV, die ich vorher bei den Instituten angelegt hatte.

Hintergrund für meinen Versuch: Mir wurde im Sommer ein entsprechender A1 Antrag, den ich wie gewohnt in Papierform erstellt hatte, abgelehnt mit der Begründung, dass diese Anträge seit 1.7.19 auch für GGF nur noch digital zu stellen sind. Diese Info war an mir leider vorbeigegangen.

Interessant ist nur, dass die Bescheinigung für einen der GGF über Datev innerhalb von 2 Tagen rückgemeldet wurde und für den anderen GGF ist die Bescheinigung - ohne Datev Rückmeldung - heute per Post von der DRV Bayern Süd gekommen. Kann mir das nur so erklären, dass das am Sachbearbeiter bei der DRV liegt.

Beste Grüße

S. Böttinger

t_r_
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Hallo,

 

interessant zu lesen, vor dem Hintergrund das ja der GKV-Spitzenverband etwas anderes sagt und sozialversicherungsrechtlich ein sv-freier GGF ja auch als selbständig gilt.

 

Ist ja um so besser, wenn es über diesen Weg funktioniert hat.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Claudia-FU
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Vielen Dank für die ganzen Infos. 

 

Ich habe die PKV jetzt in den Institutionen angelegt. Leider funktioniert es nicht.

Wir haben im Büro nur die GmbH-Geschäftsführer die in der KV privat Versichert sind, aber ansonsten SV-Pflichtig bei denen die Übermittlung an die DRV geklappt hat. 

 

@ S. Böttinger Was haben Sie denn bei dem Punkt Empfänger des Antrages angegeben? Dort muss ja ausgewählt werden wohin er geht. 

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sboe
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Liebe Frau Zuck,

 

beim "Empfänger des Antrags" steht unter Einzugsstelle die letzte Krankenkasse, die der GGF vor der SV-Befreiung hatte und unter "Private Krankenkasse" habe ich die PKV ausgewählt, bei der unser GGF jetzt versichert ist. Die Erfassung der letzten Krankenkasse ist wichtig, sonst gibt's eine Fehlermeldung.

 

Ich schreib hier noch den Pfad für die Anlage der PKV, aber den haben Sie ja vermutlich auch gewählt ....

Arbeitsplatz/Organisation/Institutionen/Krankenkassen/+Krankenkasse anlegen/Titel: Private Krankenkasse auswählen/Schlüssel (irgendeine Nummer nehmen)/Adresse eingeben. Ich hab beim Schlüssel einfach 4 genommen, weil ich keine offiziellen KK-Nummer hatte, und es hat zum Glück funktioniert. Sonst wäre ich auch ratlos gewesen 😕

 

Herzliche Grüße

S. Böttinger

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Claudia-FU
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Guten Morgen Frau Böttinger,

 

nun kommt das nächste Problem. Mein Mandant hat mir mitgeteilt, das er während der Ausbildung und kurz danach  bis 2002 in der Gmünder Ersatzkasse war. Danach war er immer privat Versichert. Diese GEK hat allerdings 2010 mit der Barmer fusioniert. Kann ich denn jetzt die Barmer da angeben?

 

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sboe
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Hm, spontan würde ich sagen ja, aber am besten kontaktieren Sie dazu kurz die Barmer.

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Claudia-FU
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Ich habe jetzt mal die Barmer angerufen. Die können die SV Nummer nicht mehr im System finden, da zwischenzeitliche eine Umstellung erfolgt ist. Aber sie meinte auch, das GGF grundsätzlich nicht übermittelt werden können. Wenn die DRV jetzt eine Elektronische Meldung haben will, dann müssen sie auch für die entsprechende Lösungen sorgen. 

 

Nun habe ich die Barmer angegeben und der Abruf hat auch funktioniert, mal sehen was da jetzt kommt. 

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MB2020
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Ist eine Übermittlung der A1 Bescheinigung für SV freie GGF an die DRVB mittlerweile über Lodas möglich?

Wenn ja, wie lege ich hier fest, dass die Bescheinigung an die DRV gesendet werden soll?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Übermittlung einer A1-Bescheinigung für selbstständig Erwerbstätige/nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer ist über LODAS nicht möglich.

 

Der Antrag kann manuell über sv.net gemeldet werden.


Informationen hierzu finden Sie auch unter Punkt 7 unseres Hilfedokuments 1000423.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.01.2023 15:13:59 von Vanessa_Mertel
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