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80% bei neuer KUG ab November?

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letzte Antwort am 03.11.2020 16:40:34 von anjuwan
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Lohnbüro80
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Hallo!

 

Eine Mandantin möchte gern wissen, wieviel KUG ihre Mitarbeiterin erhält, die jetzt im November Vollausfall haben wird.

 

Der Betrieb hatte von März bis Mai KUG, danach nicht mehr.

Jetzt wird ab November eine neue Anzeige über Arbeitsausfall eingereicht.

 

Wir haben mal eine Probeabrechnung gemacht und Datev berechnet 80%. Uns kommt das sehr komisch vor, da ja im Frühjahr nur 3 Monate KUG abgerechnet wurde.

 

Muss bei dem neuem Antrag nicht wieder normal 60 (67%) bezahlt werden?

 

Wir haben schon in zwei Hotlines der Agentur für Arbeit angefragt, aber keine konnte unsere Frage beantworten. Wir erhalten Rückruf.

 

Kann jemand von Ihnen dazu evtl helfen? Unsere Mandantin möchte gern heute einen Rückruf haben.  

Hintemann
Beginner
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Hallo,

 

ich habe zu einem ähnlichen Thema mit der Agentur für Arbeit gesprochen.

 

Mir wurde mitgeteilt, dass nach 3 Monaten ohne Zahlung von KUG die Berechnung von vorne Anfängt. Also der November wieder der erste Bezugsmonat sei. 

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Lohnbüro80
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Danke für Ihre Rückmeldung.

wir haben eben einen Anruf bekommen. Die Dame sagte uns  dass 80% zu zahlen wären.

 

Mmmh. Bin mir da echt unsicher!

 

Wo könnte man denn bei Lodas eingeben, dass es als erster Bezugsmonat läuft?

 

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pogo
Meister
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80/87% wären doch in jedem Fall falsch, wenn der November erst der 4. Bezugsmonat für den Mitarbeiter ist.

 

70/77% wären aber (meiner Meinung nach) richtig.

 

In den Hinweisen zum Kurzarbeitergeld steht:


Die Regelung sieht eine arbeitnehmerbezogene Betrachtung der Bezugsdauer vor.
Insofern ist für jeden Beschäftigten für die Entscheidung über die Höhe des zustehenden Leistungssatzes zu prüfen, in welchem individuellen Bezugsmonat sich der /die Beschäftigte seit März 2020
befindet. Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen, solange sie im Zeitraum von
März bis Dezember 2020 liegen. Auf die Zahl der Bezugsmonate werden auch die Monate angerechnet, in denen die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 Prozent betragen hat.


Das bedeutet für mich, dass der Gewährungszeitraum für den Arbeitgeber und eventuelle Lücken zwischen Gewährungszeiträumen keine Rolle spielen.

 

Bleibt nur die Frage, warum LuG/Lodas meint, es sei der 7. Bezugsmonat.

Lohnbüro80
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Vielen Dank!

 

Aber wie kann man in Lodas eine Abweichung eingeben?

Wir haben ja keinen Einfluss darauf, dass 80% abgerechnet wird.

 

 

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anjuwan
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Bleibt nur die Frage, warum LuG/Lodas meint, es sei der 7. Bezugsmonat.


Da dürfte wohl die BA UND die Programmlogik davon ausgehen, dass die Kurzarbeit ununterbrochen war. Was verkehrt wäre @ Datev!

 

Eigentlich gehören für eine korrekte Umsetzung dieser neuen Berechnung zwingend die Zeiträume der tatsächlichen Kurzarbeit im System hinterlegt.

 

Bei uns steht jetzt auch eine neue Kurzarbeitsperiode (zuletzt bis 06.2020) an.

 

Ich hoffe, dass wird schnellstens korrigiert, da ansonsten der Arbeitgeber zuviel auszahlt.

Cheers
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@anjuwan  schrieb:

Bleibt nur die Frage, warum LuG/Lodas meint, es sei der 7. Bezugsmonat.


 

Eigentlich gehören für eine korrekte Umsetzung dieser neuen Berechnung zwingend die Zeiträume der tatsächlichen Kurzarbeit im System hinterlegt.

 


Dies wird vom Programm (zumindest für LODAS weiß ich dies) durchaus richtig berücksichtigt. Zumindest hatten wir bei Mandanten, bei denen nicht jeder Mitarbeiter in jedem Monat Kurzarbeit hatte, keine Fehler bei der Ermittlung des Bezugsmonats feststellen können.

 

Warum im hier geschilderten Fall die Abrechnung mit dem 7. Bezugsmonat erfolgt, müsste sich vermutlich der Anwenderservice der DATEV mal in einem Service-Kontakt angucken.

 

Es dürfen auf jeden Fall keine Monate sein, in denen KUG in der Abrechnung enthalten ist - dies aber von der BA nicht akzeptiert wurde. Wenn in einem derartigen Fall die Abrechnung nicht korrigiert wird, erhalten Sie fehlerhafte KUG-Berechnungen.

 

Eine manuelle Anpassung, welcher Bezugsmonat vorliegt, ist im Programm nicht vorgesehen.

 

 

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anjuwan
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@Uwe_Lutz  schrieb:


Zumindest hatten wir bei Mandanten, bei denen nicht jeder Mitarbeiter in jedem Monat Kurzarbeit hatte, keine Fehler bei der Ermittlung des Bezugsmonats feststellen können.

 

 


Hatten Sie denn auch schon korrekte Abrechnungen, bei denen ein erster Bewilligungszeitraum bereits beendet wurde und mit zeitlichem Abstand (3 Monate) ein neuer zweiter KU-Antrag genehmigt wurde?

 


@Uwe_Lutz  schrieb:


Dies wird vom Programm (zumindest für LODAS weiß ich dies) durchaus richtig berücksichtigt.

 


In LuG gibt es keine mir ersichtliche Möglichkeit, die bewilligte bzw. tatsächliche Bezugsdauer von KUG zu hinterlegen. In LODAS geht das?

Cheers
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

nein, einen komplett neuen Bewilligungszeitraum musste ich bisher noch nicht abrechnen, es waren immer nur einzelne Mitarbeiter, die nicht jeden Monat KUG-Zeiten hatten und somit erst später die erhöhten Sätze bekommen haben.

 

Und nein, in LODAS kann man nicht eingeben, welcher Bezugsmonat vorliegt - dies wird vom Programm automatisch ermittelt. Nur bei Übernahme eines Mandats können/müssen die Vortragsmonate mit eingegeben werden.

 

Und wenn die Berechnung des Bezugsmonats im vorliegenden Fall nicht funktioniert, würde ich dies über einen Service-Kontakt mit dem Anwenderservice der DATEV klären, da sie gerade keinen Einfluss auf den Bezugsmonat oder den Leistungssatz haben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Lohnbüro80
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Vielen Dank!

 

Wir werden mal mit Datev Kontakt aufnehmen.

Wir haben heute nochmal mit einer anderen Beraterin der Agentur gesprochen.

Sie sagte uns auch, dass es arbeitnehmerbezogen gemacht wird. Somit wären die 80% nicht korrekt, die Datev uns in der Probeabrechnung ausgibt.

 

Fragt sich nur, wie sich das mit Lodas umsetzen lässt.

 

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pogo
Meister
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Ich habe es grad mal bei mir bei einem Mandanten getestet, bei dem ich von April bis Juni Kug hatte.

Jetzt im November wird der korrekte Leistungssatz 4 genutzt.

 

Bei dir steht also Leistungssatz 6 für 80% auf der Bruttosoll-/istentgelt Auswertung?

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anjuwan
Aufsteiger
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So, ich konnte es jetzt bei uns testen. Erster Bezugzeitraum war bis 30.06.2020. Zweiter (neuer) Bezugszeitraum ist ab 01.11.20. Gezählt werden Monate seit 03.20 (4 Monate bis Ende 06.20).

 

Unsere Arbeitnehmer mit Kurzarbeit in allen Monaten seit März sind jetzt (11.20) also im fünften Monat des Bezuges.

 

LuG meldet:

Hinweis #LN10486
Sie befinden sich aktuell im 5. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld gemäß Sozialschutzpaket II.

 

Die Zählung in der Summe der Monate ist korrekt. Bei anderen Mitarbeitern, die nicht jeden Monat im Zeitraum 03-06.20 in KU waren steht dann dort: 3. oder 4. Bezugsmonat. Insofern scheint tatsächlich alles korrekt, wenn man davon ausgehen kann, dass unterschiedliche Bewilligungszeiträume für den Arbeitgeber keine Rolle für die Anzahl der Bezugsmonate des Arbeitnehmers spielen soll.

 

Ganz offensichtlich spielt es für LuG und die BA keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Bezugszeiträume handelt. Es werden wohl nur die persönlichen KUG-Monate gezählt.

 

Die BA schreibt dazu:

Erhöhung bis zum 31. Dezember 2020:

Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).

Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat zählt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht berücksichtigt.

Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Im jeweiligen Kalendermonat lag ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent vor.

Sofern in einem Monat Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld bezogen wird, wird lediglich das Kurzarbeitergeld beim Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent berücksichtigt

 

Also für mich sieht das so OK aus.

Cheers
11
letzte Antwort am 03.11.2020 16:40:34 von anjuwan
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