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5 Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte abrechnen - mit Lohnsteuerpauschalierung

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letzte Antwort am 31.10.2023 11:39:22 von Lohnnutzer
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M_Verver
Beginner
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Nachricht 1 von 10
1581 Mal angesehen

Ich versuche gerade für einen Mitarbeiter ein reines elektrisches Auto als Firmenwagen anzulegen. Firmenwagen ist angelegt. Viertel Berechnung ausgewählt, Fahrzeug dem Mitarbeiter zugeordnet, Privatfahrten ausgewählt und ebenfalls eine 15 für die Pauschalisierung eingetragen. 33 km einfache Fahrt ebenfalls eingetragen. Nun bekomme ich jedoch eine Abrechnung ohne die Berechnung mit der Lohnart 874. Das verstehe ich nicht, ich bekomme lediglich die Lohnart 875 ausgewiesen. Kann mir da jemand weiterhelfen, warum die Lohnart bei der Abrechnung nicht auftaucht, wenn jedoch alles korrekt eingegeben wurde? 

 

M_Verver_0-1679314462262.png

 

lena_k
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
1558 Mal angesehen

Hallo,

 

würdest du mal einen Snip der Probeabrechnung schicken?

Die einzelnen Summen im Bruttobereich sollten summiert genauso hoch sein, wie im Nettobereich.

Ist das der Fall?

 

Viele Grüße

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M_Verver
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Hier mal der Ausschnitt aus der Abrechnung,...

 

Fahrten zwischen Wohnung und 1. Stätte wird gar nicht berücksichtigt, obwohl das meiner Meinung nach müsste. Wurde ja auch alles so angelegt. 

 

Bruttoabzug stimmt mit dem Nettoabzug überein, das hatte ich schon geprüft. 

 

M_Verver_0-1679317353755.png

 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 4 von 10
1543 Mal angesehen

Ich schätze mal, dass bei 33 km die Entfernungspauschale nicht ausgeschöpft ist.

Die 874 wird nur berücksichtigt, wenn der geldwerte Vorteil höher ist, als die Entfernungspauschale.

 

Alleine bei 30 Cent * 33 km * 15 Tage = 148,50 €. 

Der geldwerte Vorteil beträgt nur 142,56 €. Deshalb nur Entfernungspauschale.

 

M_Verver
Beginner
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Nachricht 5 von 10
1535 Mal angesehen

Wenn ich ein anderes Firmenfahrzeug einfüge ( kein E-Auto ) wird alles korrekt abgerechnet. Da erscheinen beide Lohnarten 874 und 875. 

Nur bei der Abrechnung des E-Autos nicht,.... 

 

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M_Verver
Beginner
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Ah, das kann natürlich sein. Vielen Dank für die Antwort. 

 

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Jungblut_s
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe auch eine Frage.

 

Der Mitarbeiter hat eine neue Adresse, daher ändern sich die Kilometer und die Entfernungspauschale wird nicht ausgeschöpft. Er erhält jedoch den gleichen Nettobetrag wie im Vormonat ( 30 km Vormonat und jetzt 15 km) Ist das richtig? Liegt das daran, dass der Betrag pauschal versteuert wird und keine Auswirkung an das Netto Gehalt hat?

Danke und Liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1335 Mal angesehen

Hallo @Jungblut_s,

 

ja, dies liegt daran.
Wenn sich der Betrag bei Stammlohnart 875 vermindert, hat dies keine Auswirkungen auf den Auszahlungsbetrag, da auch der Netto-Abzug für den Firmenwagen in gleicher Höhe verringert wird.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
1301 Mal angesehen

Gelöscht …..

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
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Gelöscht!

Ich sehe gerade das der Anfangspost ewig alt ist …..

 

löschen geht leider nicht 

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9
letzte Antwort am 31.10.2023 11:39:22 von Lohnnutzer
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