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2 Gutscheine in einem Monat

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letzte Antwort am 13.12.2022 17:52:11 von RAHagena
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

was müsste man tun wenn man einem MA einen zweiten Gutschein übergeben würde und somit die Freigrenze von 50,- überschritten wäre.

Wie würde ich im System mit den Gesamt-Betrag in dem betreffenden Monat umgehen müssen?

Was müsste wo erfasst werden.

 

Vielen Dank!

Nico

björn
Experte
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Nico,

 

ich würde hier mal prüfen, ob der Gutschein nicht als Teil der Inflationsausgsleichsprämie in Betracht kommen kann, dann wären beide Gutscheine frei.

 

 

Gruß

Björn

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TN
Fachmann
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Wenn da das AGG nicht störte...

 

Ansonsten prüfen, ob für beide Gutscheine (so sie als solche gelten) die 50 € Freigrenze gelten oder für einen vielleicht die 60 €?

 

Und falls doch eine Grenzüberschreitung vorliegen sollte, eine Nettlohnhochrechnung anfertigen. In LuG wäre das Lohnart 2770.

RAHagena
Meister
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Nachricht 4 von 10
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wie die Vorredner schon sagten, wäre der Betrag oberhalb des Freibetrags grundsätzlich mal steuerpflichtiges Einkommen. Bei normalen Angestellten kein Problem, bei MiniJobbern kann das zum Problem werden, wenn man es nicht rechtzeitig entdeckt. 

Passiert auch schnell, wenn z.B. der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer selber die eigenen Gutscheine kaufen lässt... 

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TN
Fachmann
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Nachricht 5 von 10
471 Mal angesehen

@RAHagena Passiert auch schnell, wenn z.B. der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer selber die eigenen Gutscheine kaufen lässt...

 

Da ist es ja sowieso meistens Barlohn, da die AN in den seltensten Fällen auf den Emittentenkreis achten... zumindest bei uns...

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RAHagena
Meister
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Nachricht 6 von 10
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@TN  schrieb:

@RAHagena Passiert auch schnell, wenn z.B. der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer selber die eigenen Gutscheine kaufen lässt...

 

Da ist es ja sowieso meistens Barlohn, da die AN in den seltensten Fällen auf den Emittentenkreis achten... zumindest bei uns...


Soweit kommt die Prüfung in meinem Sachverhalt gar nicht, es ist schon Barlohn, wenn der Arbeitnehmer Geld für den Gutschein erhält. Was das dann für ein Gutschein ist, macht keinen Unterschied mehr. 

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n_troike
Fortgeschrittener
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OK, ich habe nun verstanden, dass der Gesamtbetrag mit einer Nettolohnhochrechnung im Brutto erfasst wird und somit die Abzüge (SV/ST) automatisch zu Lasten den MA gehen.

 

Gibt es nichts mit Pauschalversteuerung zu Lasten des AG?

 

Viele Grüße

Nico

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pogo
Experte
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wicki04
Fortgeschrittener
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 Meines Erachtens gehen bei  einer Nettolohnhochrechnung die Steuer und Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers. Bei Gutscheinen muss auch im Nettobereich wieder abgezogen werden.

 

Sollte keine Nettolohnhochrechnung erfolgen,  ist die Alternative die Versteuerung über § 37 b. Muss aber auch über die Abrechnung erfolgen aufgrund der Sozialversicherung.

KOB
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RAHagena
Meister
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Nachricht 10 von 10
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@n_troike  schrieb:

OK, ich habe nun verstanden, dass der Gesamtbetrag mit einer Nettolohnhochrechnung im Brutto erfasst wird


Die Nettolohnabrechnung zeichnet sich dadurch aus, dass der Nettolohn im Programm erfasst wird und das dazugehörige Brutto daraufhin automatisch ermittelt wird, statt über Ausprobieren-bis-es-passt. 

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