Hallo werte Mitbürger und Mitbürgerinnen,
wir haben einen Mandant der seit 12/17 nicht mehr abgerechnet wurde.
Nun wurde mir gesagt ich soll für 2018 eine 0 Meldung erstellen, wie muss ich das machen?
Gruß JB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo JB,
damit Ihnen geholfen werden kann sollten Sie noch Schreiben für wen die 0 Meldung erstellt werden? (Krankenkasse, BG, FA etc.)
Gruß
BN
Hallo JB,
ich gehe jetzt einfach mal von der Jahreslohnsteuer-Anmeldung 2018 mit "Null" für's Finanzamt aus.
Über Lodas wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als den Abrechnungsstand hochzusetzen und dann den Dezember abzurufen. Dann wird die Nullmeldung erstellt.
Nullmeldungen von Beitragsnachweisen an Krankenkassen können über Lodas ohne beschäftigte Mitarbeiter nicht erstellt werden.
Alternativ haben Sie vielleicht einen Zugang zu Elster, um dort manuell die Meldung machen zu können.
Viele Grüße
Heißt das dann ich überspringe die Monate 1-11 und setze direkt 12/18 ein?
Da kommt dann eine Meldung mit "letzter Abr. Monat ist 12/17...passt nicht zusammen...wollen sie trotzdem senden?"
Manchmal hilft es beim Finanzamt z.B. denen einfach ein Schreiben zu schicken, in dem steht, dass es seit Dezember 2017 keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt sind.
Hallo Herr Bröhl,
Sie müssen dafür über die gesonderte Funktion "Hochsetzen" gehen.
Hallo Herr Bröhl,
Herr Brunzendorf schrieb von der Funktion Abrechnungsstand hochsetzen .
Wenn das richtig durchgelaufen ist (mit Hochsetzen, Verarbeitung im Rechenzentrum und Daten anschließend holen), dürfte es keine Fehlermeldung geben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Laut Dokument 1020625 dürfte meines Erachtens nach keine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung mit Hochsetzen möglich sein
.
Laut Dokument muss ich Ihnen zustimmen.
Laut meiner praktischen Erfahrung am 17. Januar diesen Jahres muss ich allerdings sagen, dass es funktioniert. 😉
Viele Grüße
Manchmal hilft es beim Finanzamt z.B. denen einfach ein Schreiben zu schicken, in dem steht, dass es seit Dezember 2017 keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt sind.
Das ist die einfachste Methode und nach unserer Erfahrung auch zielführend. Gilt genauso, wenn nur noch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und demzufolge keine Lohnsteuer-Anmeldung erfolgt. Das Lohnsteuer-Kennzeichen wird dann gelöscht und das Thema ist erledigt. Wenn irgendwann später wieder lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, werden eben wieder Lohnsteueranmeldungen erstellt und das Kennzeichen neu gesetzt.