abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Übernahme Fortbildungskosten

2
letzte Antwort am 13.12.2023 08:16:09 von optima
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
optima
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
207 Mal angesehen

Hallo Community,

benötige mal Eure Hilfe.

Zuerst - ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.

 

Wir haben eine neue Arbeitnehmerin die sich letztes Jahr fortgebildet hat. Sie hat ja nun den Arbeitgeber gewechselt und muss die Fortbildungskosten an den alten Arbeitgeber zurückzahlen.

Diese Kosten würden wir ihr gerne erstatten - aber dafür muss sie dann ja Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen.

 

Gibt es eine Lohnart die dafür geeignet ist?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und schönen Feierabend.

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
161 Mal angesehen

Hallo,


die Arbeitnehmerin kann berufliche Fort- und Weiterbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten bei ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 5300267 - Fortbildungskosten - Lexikon Lohn und Personal.


Sollen die Fortbildungskosten dennoch erstattet und brutto für netto ausgezahlt werden, können Sie den Betrag z. B. mit der DATEV Standardlohnart 2690 abrechnen. Mit dieser Netto-Lohnart wird der Betrag für die Fortbildungskosten auf einen Bruttobetrag hochgerechnet.


Der Ausweis erfolgt in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 3.


Beachten Sie bitte, dass bei der Lohnart 2690 die Folgelohnart 9011 hinterlegt ist und damit der Betrag im Nettobereich wieder abgezogen wird.


Sie haben die Möglichkeit, die Folgelohnart direkt in der Lohnart 2690 zu löschen oder Sie buchen die Lohnart 9011 in der Monatserfassung gegen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
optima
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
134 Mal angesehen

Guten Morgen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

So werde ich das machen.

 

Wünsche allen Community-Mitglieder schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024!

 

Toll, dass es diese schnelle und unkomplizierte Hilfemöglichkeit gibt.

 

Weihnachtliche Grüße

Christine

0 Kudos
2
letzte Antwort am 13.12.2023 08:16:09 von optima
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage