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Übergangsgeld anrechenbare Vorerkrankung

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letzte Antwort am 18.06.2025 13:21:37 von Betül_Kilic
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Anwenderin-Perso
Beginner
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Ich habe Anfang dieses Jahres 2025 eine Anfrage auf eine anrechenbaren Vorerkrankung für eine Reha ab 19.12.2024 gestartet. Ich bekam zunächst eine Rückmeldung, bei der nur die angefragten Erkrankungen aufgelistet waren. Da sich die Reha verlängerte startete ich eine neue Abfrage zu Vorerkrankungen. Zeitgleich an einem Tag bekam ich eine Rückmeldung, dass eine Erkrankung zur Reha angerechnet wird und gleich im Anschluss das die Meldung seitens der Krankenkasse storniert wurde. Diese Woche telefonierte ich mit der Krankenkasse, die mir mitteilte, das aufgrund der Vorerkrankung ein Tag Übergangsgeld nicht abgerufen worden ist. Laut Krankenkasse ist die Meldung der Vorerkrankung nicht storniert. Also startete ich aktuell erneut eine Abfrage, die laut Krankenkasse vorgestern mit Anrechnung zurück gemeldet wurde. Diese Rückmeldung ist noch nicht eingetroffen. Auch wenn ich das in LODAS erfasse, bekomme ich die Meldung es liegt keine Vorerkrankung vor, die Übergangsbescheinigung wird nicht übermittelt. Was mache ich nun?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Anwenderin-Perso,


wenn die Vorerkrankungszeiten nicht vor der Erstellung der EEL-Bescheinigung angefordert werden oder die Rückmeldung der Krankenkasse noch nicht eingespielt ist, wird die EEL-Bescheinigung Übergangsgeld ohne Vorerkrankungszeiten erstellt. Dazu wird eine entsprechende Meldung im Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben.


Wenden Sie sich gern über einen anderen Weg an uns, wenn wir uns den Sachverhalt genauer ansehen sollen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Anwenderin-Perso
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die Rückantwort!

 

Die EEL-Meldung erstellen wir immer erst mit der Echtabrechnung. Es dauerte 5-6 Tage bis die von der Krankenkasse erstellte Rückmeldung zum Übergangsgeld (Telefonat mit der KK) bei mir in Datev ankam. Ich habe die Abrechnung deshalb bis zur letzten Sekunde heraus gezögert und eine Eilabrechnung machen müssen. 

Damit war die Rückmeldung vor der Echtabrechnung und Erstellung der EEL vorhanden, aber der Hinweis auf dem Fehlerprotokoll blieb. 

Ob und was es für Auswirkungen hat, kann ich derzeit nicht beurteilen. Daraufhin habe ich mich an den Service-Kontakt gewandt, der wiederum den Vorgang an die Entwicklungsabteilung von Datev weiter gab.

 

So ist der aktuelle Stand, eine abschließende Antwort kann momentan nicht geliefert werden.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Kristin_Frohmeyer ,

 

ich kann Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen. Denn meines Wissens besteht schon seit einigen/vielen Monaten das Problem, dass eine DÜ zum Übergangsgeld im System vorhandene anrechenbaren Vorerkrankungen nicht enthält. Das ist ein schon lange bekannter, aber wohl immer noch ungelöster Fehler! Eine Möglichkeit, diese auf das Übergangsgeld anrechenbaren Vorerkrankungen hilfsweise manuell einzupflegen, besteht leider auch nicht (soweit es sich um pflichtversicherte Arbeitnehmer handelt.) Somit werden die EEL-Meldungen zum Übergangsgeld seitens der DATEV ohne die anrechenbaren Vorerkrankungen übermittelt und man muss mit dem Leistungsträger persönlich kommunizieren, um die exakten Daten zu übermitteln. (Oder man nutzt das SV-Meldeportal ...)

 

VG

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

 

Ihre Ausführung ist richtig. Wenn die Vorerkrankungszeiten abgerufen und zurückgemeldet wurden, in der EEL-Bescheinigung jedoch fehlen handelt es sich um den von Ihnen angegebenen Fehler.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
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Sehr geehrter Herr @Wolfgang_Stein ,

 

vielen Dank für Ihre Klarstellung. Vielleicht ist es Ihnen möglich, solche Informationen zeitnah zu platzieren, damit nicht, wie im vorliegenden Fall (Frau @Kristin_Frohmeyer schrieb am 27.05.2025 eine nicht zutreffende Antwort), mehr als zwei Wochen eine falsche Antwort seitens der DATEV hier unkommentiert stehen bleibt?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo @lohnexperte

 

es tut uns leid, dass die vorherige Antwort meiner Kollegin für Verwirrung gesorgt hat.

 

Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihren Wunsch und stellen sicher, dass Sie künftig rechtzeitig alle wesentlichen Informationen erhalten.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.06.2025 13:21:37 von Betül_Kilic
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