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Änderung Steuer-ID Mitarbeiter unterjährig

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letzte Antwort am 21.08.2020 12:51:02 von floreana
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floreana
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Guten Morgen Community,

 

ist es möglich, und wenn ja (wie ;-)) unterjährig eine Steuer ID Nr. zu ändern? Bei einer MA wurde diese schon länger stillgelegt, hat mir aber erst jetzt die neue Nr. mitgeteilt. Ich würde gerne ab Januar die korrekte Nr. in Lodas verwenden.

 

Danke für Hinweise zur elektronischen Umsetzung!

 

 

 

 

coester
Fortgeschrittener
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Da helfen nur Wiederholungsabrechnungen.

Aber warum willst Du die denn rückwirkend ändern ? Bringt doch eh nichts...

🤘

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

ELSTAM Anmeldungen für das Vorjahr sind nur bis zum 01.03. des laufenden Jahres möglich. Daher kann die Steuer-ID zwar geändert werden, aber die ELSTAM Anmeldung nur ab 01.01. durchgeführt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
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Vielen Dank für die Rückmeldung. Auch zu meiner anderen Frage. D h ich melde sie dann manuell über Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01.01.20 ab und mit der neuen Nr zum 01.01.20 an? Oder ist das dann eine "Ummeldung"?

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coester
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Eine "Ummeldung" hast Du nur bei einem Systemwechsel.

In Deinem Fall musst Du ab- und anmelden.

 

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floreana
Fortgeschrittener
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Hallo, 

 

ich wollte nun aufgrund der Stilllegung der bisherigen Steuer-ID die neue Steuer ID für den Mitarbeiter ab Januar 2020 rückwirkend ändern und habe deshalb über "Elektronische Lohnsteuerkarte die alte Nr. zum 01.01.20 abgemeldet. Im nächsten Schritt hätte ich eine Anmeldung zum 1.01.20 mit der neuen Nr vorgenommen. Allerdings kamen zu der Abmeldung überhaupt keine Rückmeldungen. Warum? Bei der Abmeldung stand bei Meldebeginn und Meldeende jeweils der 01.01.20. Was mache ich hier falsch?

 

Danke vorab für weitere Hilfestellung. 

 

 

 

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floreana
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Schönen Guten Morgen,

 

über einen Tipp hierzu wäre ich sehr dankbar!! 

 

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floreana
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Oder hätte ich ein aktuelles Datum für die Abmeldung nehmen müssen? Ich brauche bitte Hilfestellung hier! 

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carmenliebich
Einsteiger
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Hallo,

 

du kannst nur abmelden für 1 Tag (z.B. 01.01.2020) und anmelden an einem anderen (z.B. 02.01.2020). Vielleicht ist da dein Fehler.

 

Grüße

 

Carmen

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TN
Fachmann
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Gemeint war bestimmt Abmeldung zum 31.12. (Definition von zum bedeutet einschließlich des genannten Tages) und Anmeldung zum 01.01.

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floreana
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Nachricht 11 von 13
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Ja richtig. Und macht es überhaupt Sinn ab Januar die neue Steuer ID anzumelden? Was passiert dann mit den bisherigen Abrechnungen Januar bis Juli 2020, werden diese alle neu erstellt, so dass es zum Jahresende auch nur eine Lohnsteuerbescheinigung gibt? Bzw  wenn ich die richtige Steuer ID erst ab August anmelden würde, gäbe es doch Ende des Jahres zwei Lohnsteuerbescheinigungen, das würde ich gerne vermeiden...

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wenn der Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar mit der neuen Steuernummer angemeldet wird, werden auch eventuelle steuerliche Änderungen vom Finanzamt bis Januar zurückgemeldet. 
Die Änderung löst automatische Nachberechnungen für den Arbeitnehmer aus. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 13
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Hallo, die Abmeldung lief ins Leere, es kamen keinerlei Rückmeldungen. Woran das auch immer liegen mag.

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letzte Antwort am 21.08.2020 12:51:02 von floreana
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