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Energiepreispauschale Korrektur Lodas

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letzte Antwort am 28.11.2022 09:23:58 von Jacqueline_Schön
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kanzlei2012
Beginner
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Nachricht 1 von 14
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Hallo,

wir stehen gerade etwas auf dem Schlauch.

Bei einem Mandanten wurden 2 Arbeitnehmer mit der Abrechnung der Energiepreispauschale vergessen.

Lohnsteuer monatlich. Oktober wurde schon abgerechnet.

Reicht die Korrektur über die Nebenbuchführung mit dem Berücksichtigungsmonat August, Anzahl der Arbeitnehmer Kennziffer 86 und Kennziffer 35?

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 14
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@kanzlei2012  schrieb:

Reicht die Korrektur über die Nebenbuchführung mit dem Berücksichtigungsmonat August, Anzahl der Arbeitnehmer Kennziffer 86 und Kennziffer 35?


Nein, die Nebenbuchführung greift immer nur für den aktuellen Bearbeitungsmonat. Daten für die NBf 08/2022 können Sie gar nicht mehr erfassen.

 

Sie müssen in dem Fall die LStAnmeldung 08/2022 manuell über ELSTER oder DÜ-Formulare LSt-Anmeldung korrigieren.

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greese
Fachmann
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Nachricht 3 von 14
1043 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

auch wir haben hier das Problem, dass die EPP rückwirkend "korrigiert" werden muss.  Gestern habe ich über DÜ-Formular-Lohnsteuer-Anmeldung den August geändert. Leider wird bei den betreffenden MA die EPP nicht ausgewiesen. Die Zuordnung ist im August eingestellt mit Auszahlung für September. Die EPP wird leider nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. 

 

Haben Sie einen Tipp?

 

Danke schön und sonnige Grüße

Greese

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 14
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Ist es nur ein AN und Sie haben vergessen die Lohnart anzulegen? (Ist mir auch schon passiert.)

MfG
T.Kahl
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greese
Fachmann
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Nachricht 5 von 14
1023 Mal angesehen

@Thomas_Kahl  schrieb:

Ist es nur ein AN und Sie haben vergessen die Lohnart anzulegen? (Ist mir auch schon passiert.)


Danke für den Hinweis. Die LA ist angelegt (bereits ab 08/2022).

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 6 von 14
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Wollen Sie denn den September abrechnen oder ist dieser eigentlich schon durch?

 

Dann versuchen Sie mal eine Nachberechnung auf 09/2022 mit Wert 1 und BS 96 anzustoßen.

 

 

 

 

 

Und das Fehlerprotokoll haben Sie schon geprüft?

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greese
Fachmann
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Nachricht 7 von 14
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Hallo,

 

der September und der Oktober sind bereits abgerechnet. In den Fehler- und Hinweisprotokollen taucht nichts zur EPP auf. Einmal ist ein Mini-Jobber und in einem anderen Mandant ist es der GGF.

 

Ich habe diese Mandate neu übernommen, im Zuge einer Arbeitsplatzveränderung.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Greese

 

 

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a_duras
Einsteiger
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Haben Sie auch daran gedacht, dass in den Personaldaten und Steuern/ Einmalbezüge (ganz unten) der Anspruch auf die Auszahlung der EPP eingetragen werdn muss.

 

Dies war mein Fehler, als ich mal jemanden nachträglich erfassen musste.

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greese
Fachmann
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Nachricht 9 von 14
971 Mal angesehen

@a_duras  schrieb:

Haben Sie auch daran gedacht, dass in den Personaldaten und Steuern/ Einmalbezüge (ganz unten) der Anspruch auf die Auszahlung der EPP eingetragen werdn muss.

 

Dies war mein Fehler, als ich mal jemanden nachträglich erfassen musste.


Ja, da ist es eingetragen, erfasst in 08/2022. Unter Brennpunkte ist der Auszahlungsmonat September hinterlegt...

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greese
Fachmann
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Nachricht 10 von 14
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Hallo Herr Lutz,

 

mal wieder ist Ihr Tipp Gold wert. Ich habe noch einmal die Stammdaten ins RZ gesendet und anschließend eine Rückrechnung auf September, gemäß Ihres Hinweises, angestoßen.  Und siehe da, die EPP taucht nun als NB für September auf.

 

Vielen lieben Dank für Ihre immer wieder genialen Hinweise.

 

Viele Grüße und einen schönen Feierabend wünscht 

Greese

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MDL1948
Beginner
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Nachricht 11 von 14
809 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Lutz,

ich bin ganz neu hier, ich habe auch ein ähliches Problem. Ich habe fehlende EEP über die Nebenbuchführung 08/2022 in Verbindung mit der September Abrechnung eingegeben. Leider taucht das Kennzeichen 35 mit dem Wert 1.800 € in der September Anmeldung nicht auf und die Werte, sie wurden auch nicht vom Gesamtbetrag abgezogen. Natürlich stimmen die Werte der Lohnsteueranmeldung nun nicht mit dem Buchungsbeleg überein. Unser Steuerberater hat mir gesagt, dass ich den Wert nicht über die Nebenbuchführung hätte korrigieren dürfen. Ich soll versuchen, den Betrag zu stornieren und soll die Lohnsteueranmeldung 08/2022 über Elster korrigieren.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich den Betrag aus der Nebenbuchführung herauslöschen oder ins "minus"setzen kann, um die Eingabe zu stornieren? Ich kann in den Hilfen leider nichts finden.

Vielen Dank vorab und herzlichen Grüße

Simone Schmermund

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 12 von 14
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@MDL1948  schrieb:

 

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich den Betrag aus der Nebenbuchführung herauslöschen oder ins "minus"setzen kann, um die Eingabe zu stornieren? Ich kann in den Hilfen leider nichts finden.

 


Daten aus der Nebenbuchführung für den Vormonat werden gar nicht verarbeitet, so dass eine "Stornierung" auch nicht erforderlich ist.

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MDL1948
Beginner
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Nachricht 13 von 14
763 Mal angesehen

Allerdings stehen auf dem Lohnjournal Beträge "aus Nebenbuchführung", sie stehen aber über dem Absatz "für Lohnsteueranmeldung".

 

Darunter steht: "Für die Lohnsteuer-Anmeldung wurden zusätzliche Werte erfasst..."

Kann ich dann davon ausgehen, dass sie trotzdem nicht in die LStA eingeflossen sind?

 

Das erklärt aber nicht mein Problem, dass die Zahlen für das Konto 1741 im Buchungsbeleg nicht mit den Zahlen der LStA übereinstimmen. Die Differenz dort ergibt aber auch nicht die 1.800 €, die ich in der Nebenbuchführung gebucht habe, sondern 1.139,12 €.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
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Hallo,


gerne schauen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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13
letzte Antwort am 28.11.2022 09:23:58 von Jacqueline_Schön
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