Hallo,
wir stehen gerade etwas auf dem Schlauch.
Bei einem Mandanten wurden 2 Arbeitnehmer mit der Abrechnung der Energiepreispauschale vergessen.
Lohnsteuer monatlich. Oktober wurde schon abgerechnet.
Reicht die Korrektur über die Nebenbuchführung mit dem Berücksichtigungsmonat August, Anzahl der Arbeitnehmer Kennziffer 86 und Kennziffer 35?
@kanzlei2012 schrieb:Reicht die Korrektur über die Nebenbuchführung mit dem Berücksichtigungsmonat August, Anzahl der Arbeitnehmer Kennziffer 86 und Kennziffer 35?
Nein, die Nebenbuchführung greift immer nur für den aktuellen Bearbeitungsmonat. Daten für die NBf 08/2022 können Sie gar nicht mehr erfassen.
Sie müssen in dem Fall die LStAnmeldung 08/2022 manuell über ELSTER oder DÜ-Formulare LSt-Anmeldung korrigieren.
Hallo Herr Lutz,
auch wir haben hier das Problem, dass die EPP rückwirkend "korrigiert" werden muss. Gestern habe ich über DÜ-Formular-Lohnsteuer-Anmeldung den August geändert. Leider wird bei den betreffenden MA die EPP nicht ausgewiesen. Die Zuordnung ist im August eingestellt mit Auszahlung für September. Die EPP wird leider nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Haben Sie einen Tipp?
Danke schön und sonnige Grüße
Greese
Ist es nur ein AN und Sie haben vergessen die Lohnart anzulegen? (Ist mir auch schon passiert.)
@Thomas_Kahl schrieb:Ist es nur ein AN und Sie haben vergessen die Lohnart anzulegen? (Ist mir auch schon passiert.)
Danke für den Hinweis. Die LA ist angelegt (bereits ab 08/2022).
Wollen Sie denn den September abrechnen oder ist dieser eigentlich schon durch?
Dann versuchen Sie mal eine Nachberechnung auf 09/2022 mit Wert 1 und BS 96 anzustoßen.
Und das Fehlerprotokoll haben Sie schon geprüft?
Hallo,
der September und der Oktober sind bereits abgerechnet. In den Fehler- und Hinweisprotokollen taucht nichts zur EPP auf. Einmal ist ein Mini-Jobber und in einem anderen Mandant ist es der GGF.
Ich habe diese Mandate neu übernommen, im Zuge einer Arbeitsplatzveränderung.
Vielen Dank und viele Grüße
Greese
Haben Sie auch daran gedacht, dass in den Personaldaten und Steuern/ Einmalbezüge (ganz unten) der Anspruch auf die Auszahlung der EPP eingetragen werdn muss.
Dies war mein Fehler, als ich mal jemanden nachträglich erfassen musste.
@a_duras schrieb:Haben Sie auch daran gedacht, dass in den Personaldaten und Steuern/ Einmalbezüge (ganz unten) der Anspruch auf die Auszahlung der EPP eingetragen werdn muss.
Dies war mein Fehler, als ich mal jemanden nachträglich erfassen musste.
Ja, da ist es eingetragen, erfasst in 08/2022. Unter Brennpunkte ist der Auszahlungsmonat September hinterlegt...
Hallo Herr Lutz,
mal wieder ist Ihr Tipp Gold wert. Ich habe noch einmal die Stammdaten ins RZ gesendet und anschließend eine Rückrechnung auf September, gemäß Ihres Hinweises, angestoßen. Und siehe da, die EPP taucht nun als NB für September auf.
Vielen lieben Dank für Ihre immer wieder genialen Hinweise.
Viele Grüße und einen schönen Feierabend wünscht
Greese
Sehr geehrter Herr Lutz,
ich bin ganz neu hier, ich habe auch ein ähliches Problem. Ich habe fehlende EEP über die Nebenbuchführung 08/2022 in Verbindung mit der September Abrechnung eingegeben. Leider taucht das Kennzeichen 35 mit dem Wert 1.800 € in der September Anmeldung nicht auf und die Werte, sie wurden auch nicht vom Gesamtbetrag abgezogen. Natürlich stimmen die Werte der Lohnsteueranmeldung nun nicht mit dem Buchungsbeleg überein. Unser Steuerberater hat mir gesagt, dass ich den Wert nicht über die Nebenbuchführung hätte korrigieren dürfen. Ich soll versuchen, den Betrag zu stornieren und soll die Lohnsteueranmeldung 08/2022 über Elster korrigieren.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich den Betrag aus der Nebenbuchführung herauslöschen oder ins "minus"setzen kann, um die Eingabe zu stornieren? Ich kann in den Hilfen leider nichts finden.
Vielen Dank vorab und herzlichen Grüße
Simone Schmermund
@MDL1948 schrieb:
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich den Betrag aus der Nebenbuchführung herauslöschen oder ins "minus"setzen kann, um die Eingabe zu stornieren? Ich kann in den Hilfen leider nichts finden.
Daten aus der Nebenbuchführung für den Vormonat werden gar nicht verarbeitet, so dass eine "Stornierung" auch nicht erforderlich ist.
Allerdings stehen auf dem Lohnjournal Beträge "aus Nebenbuchführung", sie stehen aber über dem Absatz "für Lohnsteueranmeldung".
Darunter steht: "Für die Lohnsteuer-Anmeldung wurden zusätzliche Werte erfasst..."
Kann ich dann davon ausgehen, dass sie trotzdem nicht in die LStA eingeflossen sind?
Das erklärt aber nicht mein Problem, dass die Zahlen für das Konto 1741 im Buchungsbeleg nicht mit den Zahlen der LStA übereinstimmen. Die Differenz dort ergibt aber auch nicht die 1.800 €, die ich in der Nebenbuchführung gebucht habe, sondern 1.139,12 €.
Hallo,
gerne schauen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.