Hallo, unser Mandant hat einen Arbeitnehmer beschäftigt, welcher bis 14.07. privat (NICHT freiwillig gesetzlich) versichert war. Zum 15.07. ist dieser bei dem gleichen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen KK zum 15.07. habe ich vorliegen. Kann ich die gleiche Personalnummer verwenden? Sollte eine neue Personalnummer nötig sein, müssen Daten zusammengefügt werden (BG, Lohnsteuer....???) Danke Gruß Steffi
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