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Energiepreispauschale Auszahlung an Arbeitnehmer oder Kürzung bei ESt-Vorauszahlung

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letzte Antwort am 05.08.2022 08:14:20 von Astrid13
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Astrid13
Beginner
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Hallo zusammen,

 

kann mir jemand bei folgendem Problem helfen?

 

Der Mandant hat eine Mitarbeiterin, die auch Einkünfte aus einem Kleingewerbe hat. Grundsätzlich ist sie als Angestellte anspruchsberechtigt für die Auszahlung der Energiepreispauschale.

 

Unserem Mandanten ist weder bekannt, ob ESt-Vorauszahlungen noch in welcher Höhe geleistet werden. Die Steuerpflichtige könnte ja sonst seine ESt-Vorauszahlungen mindern.

 

Zahlt man 300,00 € aus, oder verweist man auf die ESt-Erklärung zur endgültigen Klärung. Wie kann man eine Doppelzahlung ausschließen.

 

Es soll natürlich auch nicht doppelt/unberechtigt ausgezahlt werden.

 

 

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HGM-AUDIT
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo @Astrid13,

 

wenn die Mitarbeiterin ein Kleingewerbe betreibt, ist sie auch verpflichtet, eine ESt-Erklärung 2022 mit EÜR 2022 abzugeben und - vermutlich - auch steuerlich beraten.

Ihr Steuerberater müsste m.E. einen zugriff auf Steuerkonto Online haben.

Ich würde dann das Abrufprotokoll für die Soll-Stellungen zur ESt 2022 verlangen.

Hier würde man leicht sehen, ob ESt-Vorauszahlungen festgesetzt sind und ob sich diese im 3. KVJ. um 300 € vermindern. Wenn ja, dann keine Auszahlung über den Lohn.

 

Kompliziert wird die Sache, wenn der Ehemann auch ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist, weil er dann die Energiepauschale auch über die Vorauszahlungen unter der gemeinsamen Steuernummer erhält. Die Energiepauschale für beide Ehegatten müsste dann die Vorauszahlungen für das 3. KVJ um 600 € mindern.

 

Beste Grüße

H. Müller - StB

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guenther
Fachmann
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siehe § 115 Abs. 2 EStG

mfg Thomas Günther
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HGM-AUDIT
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@guenther 

 

der Hinweis ist zutreffend, wenn die Mitarbeiterin nicht - gleichzeitig - mit der möglichen Gehaltszahlung, die EPP über die Steuervorauszahlungen erhält.

Bei der Einkommensteuererklärung 2022 würde dies - m.E. durch die Jahreslohnsteuerbescheinigung 2022 - auffliegen und zu einer Rückzahlung führen.

Ob daraufhin von der Veranlagungsstelle ein Hinweis an die BuStra ergeht, halte ich für möglich.

 

Beste Grüße

H. Müller - StB

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
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Der Mandant hat eine Mitarbeiterin, die auch Einkünfte aus einem Kleingewerbe hat. Grundsätzlich ist sie als Angestellte anspruchsberechtigt für die Auszahlung der Energiepreispauschale.

Bitte als Standardfall betrachten.

 

 

Unserem Mandanten ist weder bekannt, ob ESt-Vorauszahlungen noch in welcher Höhe geleistet werden. Die Steuerpflichtige könnte ja sonst seine ESt-Vorauszahlungen mindern.

Ist für die Auszahlung als Arbeitgeber nicht wichtig.

Die ESt-Vorauszahlungen liegen überhaupt nicht in seinem Einflussbereich.

 

 

Zahlt man 300,00 € aus, oder verweist man auf die ESt-Erklärung zur endgültigen Klärung. Wie kann man eine Doppelzahlung ausschließen.

Der Arbeitgeber kümmert sich nur um das Angestellenverhältnis; alles andere ist ihm egal.

 

 

Es soll natürlich auch nicht doppelt/unberechtigt ausgezahlt werden.

Die FAQs sehen diesen Ausnahmefall auch vor ( Punkt VII / Frage 6):

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

 

6. Kann die EPP doppelt ausgezahlt werden? Was ist zu tun?
Der Anspruch auf EPP besteht für jede anspruchsberechtigte Person nur einmal. Das gilt auch, wenn im Jahr 2022 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) oder § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) bezogen werden. Es kann aber vorkommen, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich anspruchsberechtigende Einkünfte, z. B. aus einem Gewerbebetrieb beziehen, die EPP sowohl vom Arbeitgeber als auch durch eine automatische Herabsetzung von Vorauszahlungen erhalten. In diesen Fällen korrigiert das Finanzamt die doppelte Auszahlung der EPP mit der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022.

 

Astrid13
Beginner
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Vielen Dank. Das hilft mir weiter. 

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letzte Antwort am 05.08.2022 08:14:20 von Astrid13
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