Hallo zusammen, kann mir jemand bei folgendem Problem helfen? Der Mandant hat eine Mitarbeiterin, die auch Einkünfte aus einem Kleingewerbe hat. Grundsätzlich ist sie als Angestellte anspruchsberechtigt für die Auszahlung der Energiepreispauschale. Unserem Mandanten ist weder bekannt, ob ESt-Vorauszahlungen noch in welcher Höhe geleistet werden. Die Steuerpflichtige könnte ja sonst seine ESt-Vorauszahlungen mindern. Zahlt man 300,00 € aus, oder verweist man auf die ESt-Erklärung zur endgültigen Klärung. Wie kann man eine Doppelzahlung ausschließen. Es soll natürlich auch nicht doppelt/unberechtigt ausgezahlt werden.
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