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Weiterberechnung von DATEV-Kosten

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letzte Antwort am 02.09.2020 13:02:07 von bkoch
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MartinaTe
Beginner
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Nachricht 1 von 5
1821 Mal angesehen

Hallo an Alle!
Ich würde gerne wissen, welche DATEV-Kosten wir an unsere Mandanten weiterberechnen dürfen (Mandanten ohne eigene Unterberaternummer):
- Belege online
- Abrechnungsgrundpreis Lohn und Gehalt
- Service Wirtschaftsberatung
- Eilservice
- RZ-Bankinfo
- Hinterlegung / Offenlegung EHUG
- E-Bilanz
Ist es zulässig, monatlich separate Rechnungen (ausschließlich über DATEV-Gebühren) auszustellen?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

Martina Te

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1811 Mal angesehen

Warum sollte es unzulässig sein?

 

In der Regel gibt es eine Vereinbarung mit der Mandantschaft über die Kostenweiterbelastung.

bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
1765 Mal angesehen

Wie immer im Steuerrecht. Es kommt darauf an. 

 

Was haben Sie mit dem Mandanten vereinbart ? 

 

Belege online seperat oder im Rahmen der Fibu Gebühren oder Auslagenersatz ? 

Lohn und Gehalt ist normalerweise in den Gebühren für die Lohnabrechnung inkludiert

Service Wirtschaftsberatung - welchen Service haben sie wofür in Anspruch genommen und wird wie von der Datev abgerechnet ? 

Eilservice - warum war dieser nötig ? 

RZ Bankinfo hier bezahlt der Mandant in aller Regel bereits Gebühren an die Bank so dass ich dies sicherlich nicht extra abrechnen würde. 

EHUG und E-Bilanz auch hier kommt es auf die Ausgestaltung an. Ich rechne hierfür Pauschalen mit meinen Mandanten ab und übernehme auch die Kosten des Bundesanzeigers. Aber das habe ich auch schon häufig bei Mandatswechseln anders erlebt. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
1664 Mal angesehen

"dürfen", "zulässig" - bitte definieren Sie die entsprechenden Rechtswerke, die Sie bei der Frage im Auge haben , z.B. Vertrag, Zivilrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Steuerberatungsgesetz, StBVV etc. 

 

Ohne diese Konkretisierungen ist eine Antwort hier wohl mehrere Seiten lang. 

 

Vielleicht findet sich ja jemand, der bereit ist hier einen vollständigen Aufsatz über die sehr offene Fragestellung zu schreiben.  

bkoch
Beginner
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Nachricht 5 von 5
1586 Mal angesehen

Hallo Martina Te,

 

im vergangenen Jahr habe ich zu diesem Thema recherchiert und leider keine eindeutige Antwort gefunden, was rechtlich zulässig ist. Die Meinungen reichen von "Klar, geht..." bis zu "Ist mit der Auslagenpauschale abgedeckt."

 

Wir haben daraufhin eine Rundbriefaktion gestartet, in der wir alle Mandanten angeschrieben und über die geplante Weiterbelastung informiert haben. Mit den meisten konnten wir eine Vereinbarung hierzu treffen.

 

Fazit ist, dass wir in der Regel alle Gebühren (monatlich, vierteljährlich - je nach Höhe) in einer eigenen Rechnung an die Mandanten weiterbelasten. Außen vor bleiben Privatpersonen, bei den in der Regel lediglich wenige Euro für die Übermittlung der Steuererklärungen anfallen.

 

Aufwendig - aber es hat sich gelohnt. Vielleicht ist das ja auch für Sie ein Weg. 

 

Viele Grüße,

bkoch

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letzte Antwort am 02.09.2020 13:02:07 von bkoch
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