Hallo an Alle! Ich würde gerne wissen, welche DATEV-Kosten wir an unsere Mandanten weiterberechnen dürfen (Mandanten ohne eigene Unterberaternummer): - Belege online - Abrechnungsgrundpreis Lohn und Gehalt - Service Wirtschaftsberatung - Eilservice - RZ-Bankinfo - Hinterlegung / Offenlegung EHUG - E-Bilanz Ist es zulässig, monatlich separate Rechnungen (ausschließlich über DATEV-Gebühren) auszustellen? Vielen Dank schon einmal für die Hilfe. Martina Te
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