Hallo Community,
uns hat eine E-Mail der Steuerberaterkammer Köln erreicht, die uns ein gutes Stück Arbeit einbringen wird.
Wortlaut:
...Für Vollmachten mit postalischer Bekanntgabe, die vor dem 29. April 2026 angelegt wurden (Bestandsvollmachten), wird am 1. Juni 2026 der Bescheidbekanntgabeweg zurückgesetzt.Grund dafür ist die Änderung des § 122 a AO. Für diese Vollmachten ist der Bekanntgabeweg (elektronisch oder postalisch) neu zu hinterlegen. Bitte prüfen Sie Ihre Vollmachten in der VDB St daraufhin und passen den Bescheidbekanntgabeweg an...
War das schon länger geplant und ich habe das nur übersehen?
Wenn ja, will ich nix sagen und lösche diesen Beitrag.
Danke für Ihr/Euer Feedback.
Martin Heim
Steuerberater
Beitrag wurde von Office-Management nach Steuer und Expertisen verschoben von @Johannes_Maier.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Umstellung dürfte unproblematisch sein, sollte aber dann noch die Tage ggf. erledigt werden. In der VDB die Vollmachten mit BV filtern und per Mehrfachselektion auf die "neue" Bekanntgabe umstellen.
Für Vollmachten vor 29.04.2026 wird das nicht automatisch umgestellt und muss händisch erfolgen.
mfg
Danke für den Hinweis bezüglich der Massenumstellung.
Im DATEV Arbeitsplatz haben wir die Einstellungen mit dem ADMIN Account über die Rechteverwaltung einmal fest hinterlegt, damit alle in der gesamten Kanzlei dazu sozusagen "gezwungen" werden.
Muster:
In der VDB haben wir alle Vollmachten auf einmal mit 1 Mausklick direkt umstellen können und es funktioniert einwandfrei (Ausnahme EDV-Störungen im FA).
Muster:
Hoffe es hilft etwas, wir in BW haben bisher keine E-Mail der Bundessteuerberaterkammer erhalten oder kam die über DATEV?
hi,
ich verstehe nicht genau WAS ihr mit dem ADMIN-stick fest hinterlegt habt. kannst du das bitte nochmal ein klein wenig konkretisieren? ich finde dazu in der rechteverwaltung nichts und würde mir das ggf. mal anschauen und auch machen wollen...
Der ADMIN ist aktuell im Urlaub, daher kann ich dies leider nur sinngemäß wiedergeben und auf die Dokumente verweisen:
Neue Vollmacht anlegen - DATEV Hilfe-Center
Anbindung der Vollmachtsdatenbank an die Zentralen Stammdaten in DATEV ... - DATEV Hilfe-Center
Alle neuen Vollmachten werden automatisch mit elektronischer Bekanntgabe angelegt, Papierversion ist nicht mehr möglich. Sollte weiterhin Bedarf bestehen, frage ich beim ADMIN nochmal nach dem Urlaub konkret nach.
ach sie meinten den ADMIN in der VDB?
ich dachte Sie meinten die Rechteverwaltung in der DATEV 😎
Was ist mit der Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer?