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Steuer- und Beitragszahlungen

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letzte Antwort am 09.08.2023 12:41:46 von deusex
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dirkschmakies
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Guten Morgen,

 

da das Problem derzeit häufiger bei uns in der Kanzlei auftaucht: Gibt es eine sinnvolle Anleitung zur Einrichtung der Steuer- und Beitragszahlungen gerade auch im Hinblick auf die Übergabe der Umsatzsteuer-Werte aus Kanzlei-Rechnungswesen?

 

Hintergrund ist der, dass die Übergabe meist zwar problemlos funktioniert, ab und an aber keine Daten übergeben werden; auch nachdem eine entsprechende Vorauszahlungsart angelegt wurde. Hier habe ich allerdings die Vermutung, dass die Stammdaten da nicht richtig eingestellt sind (m.M.n. sind sehr viele Vorauszahlungen bei uns angelegt) bzw. noch alte Daten bei den Mandanten vorhanden sind, die aber nicht angezeigt werden und daher auch nicht gelöscht werden können (kann man sich die an anderer Stelle vielleicht noch aufrufen). Auch gibt es den Fall, dass bei Wechsel des Abgabezeitraums eine Übergabe nicht mehr funktioniert.

 

Vielleicht hat ja jemand Ideen für mich oder zumindest einen Tipp, wo man das nachlesen kann, damit ich mich mal an eine Bereinigung machen kann.

 

MfG und bleibt gesund,

 

Dirk Schmakies

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
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Hallo Herr Schmakies, 

 

damit alle Vorauszahlungen unabhängig von Veranlagungsjahr und Fälligkeit angezeigt werden, müssen Sie den Filter Jahresübersicht in Steuer- und Beitragszahlungen anpassen
Vorgehen:
1. Im DATEV Arbeitsplatz in der Navigation unter Unsere Kanzlei auf Steuer- und Beitragszahlungen klicken.
2. Jahresübersicht doppelklicken.
3. Im Arbeitsblatt Jahresübersicht auf das Filtersymbol klicken und über Pfeil nach unten Filter verwalten… wählen.
4. Jahresübersicht im Fenster Filter verwalten markieren und rechte Maustaste Kopieren wählen.
5. Kopie von Jahresübersicht markieren und rechte Maustaste Bearbeiten… wählen.
6. Alle Kriterien über Kriterium löschen entfernen.
7. Mit OK bestätigen.
8. Kopie von Jahresübersicht markieren und Schaltfläche Filter anwenden wählen. Alle Vorauszahlungen werden angezeigt.
9. Fenster Filter verwalten schließen.

Hilfe zum Programm finden Sie in der  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9225153 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Birgit Lehner 

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dirkschmakies
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Hallo @Birgit_Lehner ,

 

vielen Dank für Ihre Tipps. So konnte ich mir zwar alle Vorauszahlungen zu dem Mandanten anzeigen lassen, aber wirklich geholfen hat es leider nicht.

 

Meine Befürchtung ist, dass noch irgendwo etwas gespeichert, was aber keine Daten enthält, und daher bei den Vorauszahlungen nicht angezeigt wird. Oder, was ich mir auch vorstellen kann, dass die Vorauszahlungsarten nicht richtig geschlüsselt sind. Und gerade dazu bräuchte ich eine Anleitung, die etwas ans Eingemachte geht und nicht nur das reine Anlegen von Vorauszahlungen beinhaltet.

 

Hintergrund ist einfach, dass es immer mal wieder vorkommt, dass bei der Übergabe von Vorauszahlungswerten Umsatzsteuer aus Kanzlei-Rechnungswesen kein Hinweis kommt, dass die Daten korrekt übertragen wurden. Es kommt einfach gar nichts und in den Vorauszahlungen sind auch keine Daten gespeichert.

 

Ich hoffe, ich konnte das Problem etwas klarer machen. Ich weiß einfach nicht wo und nach was ich suchen soll...

 

MfG und bleiben Sie gesund,

 

Dirk Schmakies

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DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
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Hallo Herr Schmakies, 

 

jetzt wird’s kompliziert. Bitte melden Sie sich per Servicekontakt bei uns damit wir Ihre Einstellungen per Fernbetreuung kontrollieren können.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

 

Birgit Lehner 

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deusex
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Hallo,

Ich hatte Steuer- und Beitragszahlung bisher nicht verwendet, würde dies aber vereinzelt gerne bei Mandanten nutzen.

Wie gesagt, habe hier noch keinen Schimmer, aber grundsätzlich ist die Frage entscheidend für mich, ob sich das Programm automatisch aus Rewe, PFB etc. bestücken lässt oder ob die Zahlungen manuell anzulegen sind.

 

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dirkschmakies
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Hallo @deusex ,

 

in der alten Kanzlei, wo ich vorher gearbeitet habe, wurde das eigentlich nur genutzt, hier jetzt, naja, ich würde sagen, außer mir macht das so gut wie keiner.

 

Aber das war ja nicht die Frage. Komplett automatisch geht das, soweit ich weiß, nicht. In Kanzlei-Rechnungswesen muss man die jeweilige Umsatzsteuer-Vorauszahlung per Klick übergeben; ich meine in PFB aus den übertragenen Vorauszahlungsbescheiden auch. GewSt bekommt man eh nur in wenigen Bundesländern als Vorauszahlungsbescheid übermittelt. Und dann muss man sich natürlich noch entsprechende Vorlagen für die Briefe oder Emails basteln, wenn man nicht auf die Standardvorlagen zurückgreifen möchte.

 

Ich hatte bisher eigentlich immer das Glück, dass alles soweit eingerichtet war und die Werte eigentlich nur übergeben werden mussten. Wieviel Vorarbeit nötig ist, kann ich daher nicht abschätzen. Und ob sich damit so viel Zeit sparen lässt, gerade wenn es nur einzelne sein sollen, kann ich auch nicht sagen.

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

deusex
Allwissender
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In der Tat beträfe dies bei uns primär nur Einzelne, da ich meinen Mandantenstamm in den letzten Jahren darauf gebrieft habe, wo i.E. die Vorauszahlungen und Termine zu den Bescheiden ersichtlich sind, um unsere Mandanten etwas "mündiger" zu machen.

 

Ich empfand es früher schon eher als "Bärendienst", NZ- und VZ-Beträge aus Bescheiden "abzuschreiben" und in einem extra Brief mitzuteilen; unsere Mandanten sollen sich wenigstens ein wenig mit der Materie befassen.

 

"Steuer- und Beitragszahlungen" hatte ich nicht mal mehr in der Übersicht gelistet und erst wieder den Faden mit dem Beitrag hier aufgenommen.

 

Gerade der Begriff "Beitragszahlungen" implizierte mir, dass auch fälige Beträge zu Sozialversicherung aus LODAS aufgenommen mit geführt werden können, womit die Mandanten dann eine vollumfängliche Fälligkeitsübersicht, eben über "Steuern- und Beiträge" hätten. Dem ist offenbar nicht so und der Begriff "Beitragszahlungen" ist schon etwas irreführend.

 

Tja und Gewerbesteuer fällt bei uns auch raus . . . Damit ist es für mich halt nichts Halbes und nichts Ganzes und eher für den Mandanten verwirrend.

 

Für die übrigen Steuern gibt es Steuerkonto online, tagesgenau mit allen fälligen und noch fällig werdenden Beträgen und wir werden die Auswertung "offene Beträge" weiterhin, leicht formatiert, auf Anfrage überlassen.

 

Per Saldo bringt m.E. "Steuer- und Beitragszahlungen" keinen Mehrwert, sondern eher Mehrarbeit.

 

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

 

edit: Die Handlungsanweisung von @Birgit_Lehner bzw. der "9-Punkte-Plan" ist reine Realsatire. Ich konnte zumindest lachen . . . 🙂

 

Das Programm MUSS sich ALLE Daten aus ALLEN verfügbaren Quellen zu eigen machen können, um eine VOLLSTÄNDIGE Fälligkeitsübersicht zu generieren; Gewerbesteuer "könnte" ggf. manuell per aktiver Abfrage ergänzt werden. Die Übersicht sollte tagesaktuell, wie in Steuerkonto online, sein.

Wäre das technisch möglich ? Ich denke ja...

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RAHagena
Meister
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@deusex  schrieb:

 

Ich empfand es früher schon eher als "Bärendienst", NZ- und VZ-Beträge aus Bescheiden "abzuschreiben" und in einem extra Brief mitzuteilen; unsere Mandanten sollen sich wenigstens ein wenig mit der Materie befassen.

 


Das mussten Sie schon früher nicht tun, dafür gibt es Platzhalter, die die Werte vollständig auslesen und in das Anschreiben übertragen inkl. Zahlungsart, IBAN FA, neu festgesetzte Vorauszahlungen etc. 

Wir kreuzen nur noch an, ob der Bescheid so in Ordnung ist oder nicht und haben zumindest diesen "Bärendienst" vollautomatisch erledigt. 

 

Die Vorauszahlungen werden bei uns an Steuer- und Beitragszahlungen übergeben, wir weisen unsere Mandanten darüber per Serienbrief jeweils auf fällige ESt-Vorauszahlungen hin. 

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deusex
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@RAHagena  schrieb:

Das mussten Sie schon früher nicht tun, dafür gibt es Platzhalter, die die Werte vollständig auslesen und in das Anschreiben übertragen inkl. Zahlungsart, IBAN FA, neu festgesetzte Vorauszahlungen etc. 

Wir kreuzen nur noch an, ob der Bescheid so in Ordnung ist oder nicht und haben zumindest diesen "Bärendienst" vollautomatisch erledigt. 

"Vorlagen" sind mir durchaus geläufig. Ich hatte auch sicher zwei Dutzend "Vorlagen" für jeden Zweck erstellt. War schon fast fetischartig. Ich hatte die letzten Jahre die Arbeitsabläufe kontiniuerlich umgestellt bzw. weiterentwickelt, was sich auch in der inhatllichen Pflege der Vorlagen niederschlug und irgendwann erkannt wurde, dass dies (für uns und unser Mandanten zumindest) überflüssig wurde.

Sodann der "harte 180er" und wir verzichten seit einigen Jahren auf "Briefchen für jeden Anlass", sondern nutzen nur noch "Briefe" innerhalb der Steuererklärung, die dann auch innerhalb der Steuererklärung ins FZO-Paket mit einfließen; mitunter AAB, Vollständigkeitserklärung, Haftungshinweise- und ausschlüsse etc., die dann mit Freizeichnung ebenso bestätigt werden.

 

Es erfolgt zu den Bescheiden selbst dann lediglich eine Hinweis-Mail, dass im Posteingang von Meine Steuern neue Post ist. Reduziert aufs Nötigste und ggf. mit Vermerk auf dem Bescheid.

 

Die Vorauszahlungen werden bei uns an Steuer- und Beitragszahlungen übergeben, wir weisen unsere Mandanten darüber per Serienbrief jeweils auf fällige ESt-Vorauszahlungen hin. 


Warum ? Trauen Sie Ihren Mandanten nicht zu, dies aus einem Bescheid auszulesen?

 

Genau dieses System ist doch der von mir erwähnte "Bärendienst", weil hier eben ein "gutgemeinter" Service erbracht wird, der zur Unmündigkeit des Mandanten führt.

Ich erkläre meinem Mandanten lieber einmalig im Gespräch, wo er die relevanten Informationen eines Bescheides findet, statt dies auf einem Servicebrief zusammenzufassen. Unsere Mandanten können Bescheide lesen und auswerten und das ist mir wichtig. Win-Win.

 

Kann natürlich jeder machen, wie er es für optimal hält.

 

Für mich ist Steuer- und Beitragszahlung zusätzlicher Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert und mängelbehaftet (wie bereits erwähnt) und sehe es eher wie ein überholtes Relikt aus Zeiten, als es noch keinen Steuerkonto-Abruf gab.

 

Wären die Rückmeldungen zur Änderung der Arbeitsabläufe und -systematiken im Wesentlichen nicht positiv gewesen, hätten wir das sicherlich nicht so "durchgezogen". Wir sind längst nicht am Ziel, aber auch hier gilt der "Weg als Ziel" . . .

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RAHagena
Meister
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So gehts auch, solange wir noch Bescheide in Papierform erhalten haben, brauchte ich eh ein Anschreiben mit Adresse für die Post. Außerdem möchte ich dem Mandanten das Ergebnis der Bescheidprüfung mitteilen, insofern ist die Angabe der Euro-Werte wahrscheinlich verzichtbar, frisst aber bei uns kein Brot... 

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@RAHagena  schrieb:

So gehts auch, solange wir noch Bescheide in Papierform erhalten haben, brauchte ich eh ein Anschreiben mit Adresse für die Post. Außerdem möchte ich dem Mandanten das Ergebnis der Bescheidprüfung mitteilen, insofern ist die Angabe der Euro-Werte wahrscheinlich verzichtbar, frisst aber bei uns kein Brot... 


Nun, Bescheide in Papierform werden digitalisiert und nehmen dann den einheitlichen Weg, wie die elektronischen Bescheide auch, bis auf den Unterschied, dass erstgenannte Bescheide im Schredder und nicht in der Post landen.

 

Alle Bescheide erhalten nach Prüfung den Prüfungsvermerk mit elektronischer Signatur.

 

Bis auf ganz wenige Ausnahmen (Zumutbarkeit) verlassen überhaupt keine Dokumente die Kanzlei mehr in Papierform, es sei denn, der Mandant erhält überlassene Steuerunterlagen in Printform per Post oder per Abholung zurück.

"Meine Steuern" wird weiter konzentriert und zu unserer Überraschung, auch in Bezug auf den Posteingang, sogar sehr gut angenommen.

 

Zwei Arbeitsabläufe zu pflegen wäre für mich zu ineffizient und es spricht nichts gegen ersetzendes Scannen und die Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe; im Gegenteil.

 

Gerade um unseren Mandanten EIN einheitliches und damit ein benutzerfreundliches Angebot zur Verfügung zu stellen, möchte ich die Prozesse möglichst schlank, präzise und vor allem einfach gestalten.

 

Selbstredend hat ja jeder seine eigenen Vorstellungen, wie die Kommunikation mit dem Mandanten ausschauen soll oder wie seine Kanzleiabläufe gestaltet werden, weshalb ich natürlich nur für mich spreche. 

 

 

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letzte Antwort am 09.08.2023 12:41:46 von deusex
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