Guten Abend,
ich habe heute Abend die erste E-Rechnung als Text geschrieben. Die Einstellungen konnte ich gut vornehmen.
Bei den bisherigen Rechnungen habe ich unter Organisation > Standartpositionen die Rechnungstexte individualisiert.
Die E-Rechnung greift nicht auf diese Text bei §16 zu, sondern scheint eine andere Quelle zu haben. Kennt jemand die Quelle der Rechnungstexte?
Danke Ihnen.
Freundliche Grüße
Hannes
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Haben Sie die richtige/verwendete Version (Nr.8) der StBVV zu § 16 individualisiert? Wir arbeiten mit EO classic.
Hallo,
ich vermute, sie verwenden Rechnungsschreibung oder Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle. Wenn Sie im Standardpositionsdienst die Texte der Gebühren 1600, 1601, 1602, 1603 und 1604 geändert UND die Gebühren auch in den Rechnungen anlegen, dann greift das auch für die E-Rechnung. Wenn Sie die Beträge für §16 allerdings automatisch ermitteln (in einer Gebühr auf Gebührenebenen oder in der Rechnung auf Rechnungsebene oder mit Festbetrag), dann wird für die E-Rechnung ein Standardtext verwendet. Bei der E-Rechnung wird automatisch der Text aus § 16 StBVV angezeigt.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
Gibt es hierfür mittlerweile eine Lösung? Wir schreiben seit Beginn des Jahres E-Rechnungen und möchten nun die Abrechnung nach § 16 StBVV einführen. Wir wollen aber nicht, dass als Rechnungstext "Entgelte Post- und Telekommunikationsdienstleistungen § 16 StBVV" steht. Wie kann man das ändern?
2. Frage: Die 20,00 Euro werden nur auf Rechnungsebene und nicht auf Gebührenebene berechnet. Ich habe es so verstanden, dass bei einer Rechnung, die beispielsweise 3 Gebührenpostionen enthält, auch der dreifache Betrag, also 60,00 Euro berechnet werden. Bislang werden nur 20,00 Euro berechnet, obwohl in den Rechnungseinstellungen bei Post- und Telekommunikation "pro Gebührenposition" ausgewählt wurde.
Wir haben EO Comfort.
Guten Tag,
aktuell können wir Ihnen leider keine neuen Informationen zu dem genannten Thema zur Verfügung stellen. Alle Updates bezüglich des Themas "Text §16 Post- und Telekommunikationsgebühren" sowie sämtliche geplante, umgesetzte und gestrichene Anpassungen zur E-Rechnung finden Sie in unserem Hilfedokument:
Überblick Anpassungen zur E-Rechnung in Eigenorganisation comfort - DATEV Hilfe-Center
Dieses Dokument wird regelmäßig aktualisiert, sodass Sie stets die neuesten Informationen einsehen können.
Bezüglich Ihrer Frage zur Berechnung der Gebühr nach §16 (Post- und Telekommunikation):
Wie Sie bereits beschrieben haben, sollte das Verhalten wie erwartet funktionieren: Wenn die Gebühr pro Gebührenposition berechnet wird, erfolgt die Ermittlung des Betrags nicht für jeden (Teil-)Auftrag, sondern für jede einzelne Gebührenposition – jedoch nur bis zum Maximalwert. Möglicherweise muss dieser Maximalwert in Ihrem Fall noch angepasst werden, damit die Kalkulation wie gewünscht erfolgt.
Gerne stehen wir Ihnen zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür über einen Servicekontakt an unsere Kollegen im Service.