Umgebung:
Ich nutze (leider) die Rechnungsschreibung in EO classic und erzeuge ZugFerd-Rechnungen im Einzelversand.
Problem:
Ich benötige Rechnungen, die nach dem 30.06.2020 gestellt werden, auf denen aber das Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 ausgegeben wird und 19% Umsatzsteuer berechnet werden.
Ist es richtig, dass ich das Leistungsdatum bei jeder einzelnen Rechnung in den Grundwerten ändern muss??
Eine elende Klickerei mit Fehlerpotential.
Im Dialog "Rechnung drucken und verarbeiten" habe ich nur die Möglichkeit das Rechnungsdatum, das Belegdatum oder einen Abrechnungszeitraum anzugeben. Kein Leistungsdatum.
Ich habe versucht, es mir einfacher zu machen und das Belegdatum zu bemühen. Wenn ich hier das Rechnungsdatum auf 13.07.2020 und Belegdatum auf 30.06.2020 setze, bekomme ich eine Rechnung mit Leistungsdatum 13.07.2020 und 19% Umsatzsteuer. Diese Rechnung kann ja nur falsch sein.
Wie ist die Erfahrung: Kommt wenigstens eine richtige Rechnung heraus, wenn man den "Abrechnungszeitraum" bedient? Es kann ja nicht sein, dass ich für jede einzelne Rechnung die Grundwerte ändern muss.
Bin für Hinweise dankbar.
Edit: Dass das Leistungsdatum obendrein nicht mit in die Fibu übergeben wird, ist mir klar.
Hallo olafbietz,
aktuell gibt es keine andere Möglichkeit, als das Leistungsdatum in jeder Rechnung zu hinterlegen. Der Abrechnungszeitraum im Drucken und Verarbeiten - Dialog hat keine Auswirkung auf das Leistungsdatum und somit auch keine Auswirkung auf den ermittelten Umsatzsteuersatz.
Wir haben diese Anforderung bereits mit aufgenommen. Wir arbeiten aktuell (neben dem Thema E-Rechnung für Behörden) priorisiert an den Themen, die im Zusammenhang mit der Änderung der Umsatzsteuer aufgekommen sind. Wir werden Sie in der Community auf dem Laufenden halten. Aktuelle Informationen finden Sie auch immer in unseren Dokumenten:
1022050 - Aktuelle Version von Eigenorganisation compact
1022051 - Aktuelle Version von Eigenorganisation classic
1022052 - Aktuelle Version von Eigenorganisation comfort
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Verstehe ich das dann richtig. In einer Rechnung können nicht zwei unterschiedliche Steuersätze abgerechnet werden?
Ich kann zwar auf Rechnungspositionsebene ein Leistungsdatum erfassen. Aber insgesamt wird die ganze Rechnung immer 16% oder 19%. Nicht gemischt.
Das wäre aber notwendig. Wir arbeiten das ganze Jahr über mit Abschlägen. Die jetzt für das Jahr 2019 erstellten Rechnungen beinhalten daher zum Beispiel für die Fibu Arbeiten 19% aber für die Abschlussarbeiten die erst im Juli beendet wurden 16%.
Wann kommt die Programm Änderung?
Hallo gertkr,
ja es ist korrekt. Aktuell können Leistungen mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen nicht in einer Rechnung abgerechnet werden.
Nicht zu verwechseln mit den bereits abgerechneten Vorschüssen abgezogen werden. Vorschüsse, egal ob ursprünglich mit 19% oder 16% abgerechnet, können mit verschiedenen USt-Sätzen in einer Rechnung abgezogen werden.
Für eine detaillierte Aufstellung der abgezogenen Vorschüsse kann das Vorschuss-Formular verwendet werden.
Mehr Details hierzu: 1004628 - bei Nr. 2.2 ff.
Wenn Sie von Abschlägen sprechen, arbeiten Sie vermutlich mit Gebühren mit der Abrechnungsart Vorschuss?
Arbeiten Sie an dieser Stelle mit einer einzigen Vorschussgebühr die den Vorschussbetrag für Fibu und Jahresabschluss enthält oder haben Sie zwei getrennte Vorschussgebühren, je eine für die Fibu und eine für den Jahresabschluss angelegt?
Gruss
Kerstin Schulz
DATEV eG
Danke für die rasche Antwort.
Ja ich meinte Abschläge mit der Abrechnungsart Vorschuss.
Wir haben teilweise getrennte Abschläge für Fibu und Abschluss und teilweise auch einheitliche.
Aber die Anrechnung der Vorschüsse in einer Rechnung funktioniert ja prima.
Hier funktioniert das Rechnungsschreibung seit Jahren problemlos.
Seit der MwSt- Reform besteht nun die völlig neue Anforderung, daß auch das Leistungsdatum, sichtbar in der Tabelle: "noch abzustellende FiBu- Buchungssätze" vollautomatisch in den DATEV- Export übergeben wird.
Seit Juli 2020 muß der Stapel vor dem Import immer per Excel geöffnet und das Leistungsdatum einkopiert werden.
Kann das bitte bitte bitte noch zeitnah in dieses Uralt- Programm eingebaut werden, so daß der Import auch ohne Excel- Basteleien korrekt funktioniert. Ein Nutzen neuer fest verdrahteter Konten ist nicht gewünscht.
Die Schnittstelle DATEV- Rechnungsschreibung -> DATEV- Buchhaltung muß einfach funktionieren!
Danke