Habe eine Rechnung geschrieben. Möchte im Abschluß einen längeren Erklärungstext schreiben, zusätzlich zum Standard "Überweisen Sie ...". Habe die Stelle nicht gefunden, wo man den - nur für diese eine Rechnung - eingeben kann. Gibt es diese Möglichkeit etwa nicht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Soweit ich weiß gibt es die nicht. 🤷
Ein Anschreiben zur Rechnung erstellen wäre spontan der Workaround welcher mir einfällt.
EO comfort/EO Classic im Einsatz?
Ok, ich hatte es fast befürchtet.
Aber die Anforderung, einen allgemeinen Text zu einer individuellen Rechnung zu schreiben, scheint mir naheliegend. Jedes Handwerkerprogramm kann das.
DATEV setzt die meisten nahe liegenden Anforderungen in den Programmen um und verschwendet keine Mittel seiner Mitglieder für Firlefanz.
@petermäurer in dem Satz sind zwei inhaltliche Fehler bei zwei Aussagen. Leider.
Unter den Grundwerten kann man (einen nicht formatierbaren) Text je Mandant einfügen.
Schönen Sonntag
Martin Heim
Danke für den Hinweis. Ich dachte aber an einen Text auf dieser einen konkreten Rechnung, als Über- oder Unterschrift.
Anscheinend ist das für die Kollegen nicht wichtig.
Dann sähe der Workaround so aus, dass Sie der. Text jetzt in die Grundwerte schreiben. Die Rechnung "drucken" und dann wieder die Grundwerte ändern. #DATEVWorkflow
@martin65 schrieb:Unter den Grundwerten kann man (einen nicht formatierbaren) Text je Mandant einfügen.
M.W. sind das die Rechnungsgrundwerte (also je Rechnung). Der Text wird nur in die Folgerechnung übernommen, falls eingestellt ist, dass diese automatisch angelegt wird.
Arbeitet man mit mehreren parallelen Rechnungen (zu den jeweiligen Aufträgen), so ändert sich bei den anderen Rechnungen nichts in den Grundwerten.
Das dürfte also (zumindest mit EO classic) Ihre Lösung sein, @petermäurer .
Tja, unter "Grundwerte" hatte ich mir ganz etwas anderes vorgestellt. Aber so scheint es zu gehen.
Danke.
Der Text bleibt solange in den Grundwerten und damit in jeder geschriebenen Rechnung stehen, bis er gelöscht/verändert wird.
Z.B. kann man dort ausländische USt-ID's hinterlegen. Nicht schön wegen der eventuell uneinheitlichen Formatierung, aber besser als gar nichts.