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Rechnungsschreibung Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

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letzte Antwort am 26.11.2021 16:55:32 von Kerstin_Schulz
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wolfgangnothelfer
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Gibt es eine Möglichkeit mit EO-Compact Honorarrechnungen nach dem RVG zu schreiben und dabei eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr sinnvoll darzustellen. Für mich wäre es logisch eine Gebührenposition zu haben die den Anrechnungsbetrag negativ darstellt und von der tatsächlichen 2300 Gebühr kürzt. 

 

Ach ja, es geht um die Abrechnung eines simplen Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid. Ich brauch zur Rechnungsschreibung länger als zum Verfassen des Einspruchs - kann das sein oder bin ich nur zu doof dazu?

 

Weder in der Hilfe noch in der Community habe ich was brauchbares gefunden.

wolfgangnothelfer
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Diese Diskussion zum Thema kenne ich, enthält aber aus meiner Sicht keine brauchbare Lösung

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agmü
Experte
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@wolfgangnothelfer  schrieb:

Gibt es eine Möglichkeit mit EO-Compact Honorarrechnungen nach dem RVG zu schreiben und dabei eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr sinnvoll darzustellen. Für mich wäre es logisch eine Gebührenposition zu haben die den Anrechnungsbetrag negativ darstellt und von der tatsächlichen 2300 Gebühr kürzt. 

 


Die Kürzung der 2300 VV-RVG ist falsch.  Dies hat der BGH BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 verbindlich geklärt.

 

Die richtige Abrechnung erfolgt stets nach dem Schema

 

2300 VV

...

 

Abschnitt

 

3100 VV

abzgl. 2300 VV

 

 

Wie diese Anrechnung allerdings in EO umgesetzt ist, kann ich nicht beurteilen, da ich diese nicht nutzen (muss).

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
353 Mal angesehen

Hallo wolfgangnothelfer,

 

Sie könnten entweder die identische Gebühr, mit der Sie auch den Einspruch abrechnen, nochmal anlegen (Objektnummer muss vergeben werden), die Abrechnungsart auf "Pauschale" ändern und im Feld Betrag den Betrag dann mit einem Minus-Zeichen eingeben.

 

Oder Sie legen sich eine individuelle Gebührenposition im Standardpositionsdienst an, verwenden diese und erfassen den abzuziehenden Betrag mit einem Minus-Zeichen.

 

Ein automatisiertes Anrechnen von Beträgen ist in Rechnungsschreibung nicht möglich.

 

Mehr Informationen (auch wie Sie eine Gebühr im Standardpositionsdienst anlegen) finden Sie hier.

 

Alternativ in den folgendem Dokument:

Rechnungen mit Gebühren der RVG erstellen 1035387.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

 

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letzte Antwort am 26.11.2021 16:55:32 von Kerstin_Schulz
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