Gibt es eine Möglichkeit mit EO-Compact Honorarrechnungen nach dem RVG zu schreiben und dabei eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr sinnvoll darzustellen. Für mich wäre es logisch eine Gebührenposition zu haben die den Anrechnungsbetrag negativ darstellt und von der tatsächlichen 2300 Gebühr kürzt. Ach ja, es geht um die Abrechnung eines simplen Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid. Ich brauch zur Rechnungsschreibung länger als zum Verfassen des Einspruchs - kann das sein oder bin ich nur zu doof dazu? Weder in der Hilfe noch in der Community habe ich was brauchbares gefunden.
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