Hallo wolfgangnothelfer, Sie könnten entweder die identische Gebühr, mit der Sie auch den Einspruch abrechnen, nochmal anlegen (Objektnummer muss vergeben werden), die Abrechnungsart auf "Pauschale" ändern und im Feld Betrag den Betrag dann mit einem Minus-Zeichen eingeben. Oder Sie legen sich eine individuelle Gebührenposition im Standardpositionsdienst an, verwenden diese und erfassen den abzuziehenden Betrag mit einem Minus-Zeichen. Ein automatisiertes Anrechnen von Beträgen ist in Rechnungsschreibung nicht möglich. Mehr Informationen (auch wie Sie eine Gebühr im Standardpositionsdienst anlegen) finden Sie hier. Alternativ in den folgendem Dokument: Rechnungen mit Gebühren der RVG erstellen 1035387. Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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