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Post Fristen und Bescheide Frist erledigen ausgegraut

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letzte Antwort am 08.08.2024 10:12:43 von lukasklein
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lukasklein
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wir sind frisch aus der Steinzeit zu EO gewechselt und kommen nun in den Genuss der Nutzung von Post, Fristen und Bescheide. Eine Einrichtung erfolgte durch einen Dienstleister.

 

Nun verhält sich PFB anders, als ich es gewohnt bin: 

 

  1. Fristen können nicht manuell erledigt werden. Ich kann den Bearbeitungsstatus auf erledigt setzen, jedoch die Frist nicht wirklich erledigen (Kontestmenü Frist erledigen) sodass Sie aus der Übersicht verschwindet. Die Auswahl dazu ist ausgegraut. Alle anderen Inhalte des Kontextmenüs sind klickbar.
  2. Fristen werden nach meiner Beobachtung nur dann erledigt, wenn Bearbeitungsstatus erledigt und es einen festgeschriebenen Postausgang gibt, der mit der First verknüpft wurde.

 

Obwohl ich diese Einstellungen nicht kenne, finde ich sie nicht per se schlecht. Ich möchte Fristen nur manuell erledigen können. Ist das eventuell ein Rechtethema, oder gibt es hier grundlegende Einstellungen, die ich nicht finde.

 

Grüße

steme
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
369 Mal angesehen

Ist denn der zugehörige Posteingang und damit auch die Frist bereits festgeschrieben? Solange das nicht passiert ist, kann man die Frist auch nicht erledigen. 🙂

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
364 Mal angesehen

Etwas verwirrend, eine Erledigung einer Frist hat m.E. nicht mit einem festgeschriebenen Postausgang zu tun !?!

Wenn der Kontext ausgegraut ist, dann ist die Frist eigentlich von jemand erledigt und in der Bescheidprüfung steht oben rechts "Erledigung durch Bearbeitername"!

 

mfg

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Usus
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
349 Mal angesehen

Screenshot (16).png

Ist dieser Haken gesetzt: PFB/Extras/Einstellungen

lukasklein
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
343 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die Meldungen. Die Frist war natürlich bereits festgeschrieben 🙂

 

Durch den Screenshot von @Usus ist mir aufgefallen, dass bei uns der Haken bei "Frist bestätigen" gesetzt wurde (nicht von mir). Somit muss die Frist zunächst bestätigt werden und kann erst im Anschluss bearbeitet mithin erledigt werden.

 

Joa. Kann man so machen, brauchen wir allerdings nicht.

 

Besten Dank für die Hilfe! 

 

Grüße

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letzte Antwort am 08.08.2024 10:12:43 von lukasklein
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