Wie findet man kanzleiweit heraus, bei welchen Mandanten noch kein Einträge im Feld Legitimation/Identifizierung erfolgt sind?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hierüber:
mfg
Moin,
man kann sich auch die Spalte "Identifizierung" in die Mandantenliste im Arbeitsplatz einblenden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Lutz,
bei uns wird im Feld "Identifizierung" nichts angezeigt obwohl ein Ausweisdokument eingepflegt ist, weder in der Mandatenliste im Arbeitsplatz noch in dieses vom Kollegen "Interceptor" vorgeschlagenen Mandanteninformation.
Ich will nach den Mdt suchen, die keine Einträge haben....
Beste Grüße
Frank
@schlutter-leipzig schrieb:...
bei uns wird im Feld "Identifizierung" nichts angezeigt obwohl ein Ausweisdokument eingepflegt ist, ...
Oha! Kann es dann sein, dass in den Stammdaten der Mandate keine Angaben zum Geldwäschegesetz bezüglich Identifizierung und Risikobewertung erfolgt sind!?!
also z.B.:
Das könnte eine Fleißarbeit werden.
mfg
Moin,
ich glaube, das funktioniert über das Feld nur, wenn die Legitimation über rechte Maus / Geldwäschegesetz / Legitimation als "vollständig" erfasst wurde.
1002714 - Angaben zum Geldwäschegesetz erfassen - DATEV Wissensplattform Dokument
Man kann aber aus dem Arbeitsplatz alle Mandanten (oder je nach Umfang chargenweise) markieren, und über rechte Maustaste / Geldwäschegesetz / Export Legitimationsdaten die erfassten Ausweisdaten in eine csv-Datei ausgeben und gucken, bei wem noch was fehlt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank Uwe_Lutz,
deine letzte Antwort hat mir sehr geholfen.
So kann ich strukturiert in die PA - Akquise gehen.
Herzlichen Dank an Dich und Grüße in den Norden (vermute ich 🙂
ja, das muss man leider immer noch zusätzlich eingeben.
Um die "schwarzen Schafe" herauszufinden, nutze ich in der Mandantenübersicht die erweiterte Suche (≠vollständig)
Wir hätten gerne mal ein Feld und eine Suchfunktion für das Ablaufdatum des Personalausweises. auch wir als Steuerberater sollten diesen immer auf Aktualität überprüfen. So, wie es die Banken eigentlich auch machen.
Aber dazu gibt es nicht. 😞
Werde ich ausprobieren. Danke. 🙂
Es wäre trotzdem schön, wenn Datev diese Auswertung liefern könnte und man nicht erst wieder eine Excel-Datei exportieren muss und dann mit einem Filter nach den Daten suchen muss.
Das sollte im heutigen Zeitalter für die Datev locker möglich sein. 🙂
tatsächlich finde ich im Geldwäschegesetz aber keine Verpflichtung, die jeweils gültige Version des Personalausweises zu hinterlegen, da ist vorgeschrieben, dass der Ausweis zum Prüfzeitpunkt gültig sein muss.
§10 GwG Abs. 3a
ich habe leider nicht die Möglichkeit, im Auskunfstsystem zu testen, aber möglicherweise können Sie sich dort einen Bericht basteln - wobei der Export in Excel vermutlich schneller ist als der Aufruf eines Berichtes...
@RKlebb schrieb:auch wir als Steuerberater sollten diesen immer auf Aktualität überprüfen.
m.E. besteht dazu kein Anlass
Nach § 11 Absatz 1 GWG sind wir verpflichtet, vor Mandatsaufnahme die Identität zu überprüfen. Eine laufende Überwachung sieht das Gesetz nicht vor. Dies wäre m.E. auch unsinnig, da die Person sich ja nicht ändert.
Auch wenn man einen neuen Auftrag des gleichen Mandanten annimmt, sieht die BStBK es als ausreichend an, wenn die Identifizierung bereits früher einmal erfolgt ist, selbst wenn das alte Ausweisdokument bereits abgelaufen ist:
BStBK-Hinweise_Auslegungs-_und_Anwendungshinweise_Geldwaeschegesetz.pdf
Textziffer 131 (Seite 36):
Von einer Identifizierung kann nach § 11 Abs. 3 GwG abgesehen werden, wenn der Steuerberater die zu identifizierende Person bereits bei früherer Gelegenheit im Rahmen der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten identifiziert und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet hat, es sei denn, aufgrund der äußeren Umstände bestehen Zweifel, dass die bei der früheren Identifizierung erhobenen Angaben weiterhin zutreffend sind. Zweifel werden sich regelmäßig ergeben, wenn die Person beispielsweise eine von der früheren Adresse abweichende Wohnadresse benennt oder sie, z. B. nach Heirat, unter anderem Namen auftritt. Ein „Ablaufdatum“ der früheren Identifizierung ist nicht vorgeschrieben. Die frühere Identifizierung bleibt also auch dann ausreichend, wenn das genutzte Ausweisdokument mittlerweile abgelaufen ist.
Wir machen uns daher nicht den zusätzlichen Aufwand dies zu überwachen und die Mandanten um eine Neuvorlage des Ausweises zu bitten.
Viele Grüße
Uwe Lutz